Die Sparmaßnahmen der Bundesregierung stellen die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes und dessen Online-Verfügbarkeit für Bürger in Frage.
Sparmaßnahmen bedrohen Digitalisierungsprojekte.
Nach aktuellen Haushaltsplanungen könnte das Bundesinnenministerium, das für die Digitalisierung des Staates zuständig ist, nur noch einen Bruchteil des bisherigen Budgets zur Verfügung stellen. Im kommenden Jahr sind für die Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen nur 3,3 Millionen Euro vorgesehen – im Vergleich zu 377 Millionen Euro in diesem Jahr. Besonders betroffen sind Dienstleistungen, die gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits bis Ende 2022 hätten digitalisiert sein sollen.
Projekt „Digitale Identitäten“ betroffen
Auch das Projekt „Digitale Identitäten“, das darauf abzielt, Bürgern eine rechtssichere Identifizierung im Internet zu ermöglichen, wird von den Kürzungen getroffen. Dieses Vorhaben gilt als Schlüssel für viele Dienstleistungen, nicht nur des Staates, sondern auch der Wirtschaft, wie Banken oder Telekommunikationsanbieter. Innerhalb der Digitalstrategie des Bundes gilt es als Leuchtturm- und Hebelprojekt, das bis 2025 realisiert werden soll.
Bundesressorts setzen Prioritäten
Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums versicherte: „Wir werden im kommenden Haushalt kein Finanzproblem bei der Digitalisierung haben. Für die zentralen Hebelprojekte der Digitalstrategie ist die Finanzierung gesichert.“ Das Bundesfinanzministerium wies darauf hin, dass die einzelnen Ressorts grundsätzlich frei sind, innerhalb ihrer Ausgabenobergrenzen „fachpolitische Prioritäten zu setzen“.
Konsequenzen der Länder
Die Kürzungen bedeuten auch, dass die Länder keine Bundesmittel mehr für die Umsetzung ihrer OZG-Projekte und den flächendeckenden Roll-out erhalten. Schleswig-Holstein hat bereits Konsequenzen gezogen und Vereinbarungen mit dem Bund über die Erstellung mehrerer OZG-Projekte, beispielsweise zum Wohngeld, gekündigt. „Durch die unmissverständliche Absage des Bundes, sich weiterhin finanziell an der Umsetzung des OZG zu beteiligen, hat der Bund der Vereinbarung eine wesentliche Geschäftsgrundlage entzogen“, sagte Dirk Schrödter, Chef der Kieler Staatskanzlei. Das Bundesinnenministerium hat sich bisher nicht zu den Einsparungen geäußert.