Die Kosten für den Bürgergeldbonus für Weiterbildungsmaßnahmen in Deutschland belaufen sich laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) in diesem Jahr auf 8,9 Millionen Euro. Trotz der angespannten Haushaltslage plant die Bundesregierung, diese Kosten durch die Streichung des Bonus einzusparen.
Bürgergeldbonus und Haushaltslage
Die Ampel will den kurz nach seiner Einführung etablierten Bürgergeldbonus aufgrund der Haushaltslage wieder abschaffen. Ein BA-Sprecher berichtet an das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass „seit seiner Einführung im Juli 2023 der Bürgergeldbonus in knapp 56.000 Fällen ausgezahlt“ wurde. Dabei gab die BA bekannt, dass die Kosten für den Bürgergeldbonus allein in diesem Jahr 8,9 Millionen Euro betragen.
Kommende Auszahlungen und Verantwortlichkeit
Die Bundesagentur für Arbeit gibt weiterhin an, dass Auszahlungen für die kommenden Jahre bereits geplant sind. „Für 2024 gibt es Bindungen in Höhe von 9,1 Millionen Euro, weitere Bindungen gibt es für die Jahre 2025 bis 2028 in Höhe von 356.000 Euro.“ Diese Zahlen wurden auf Grundlage von Rückmeldungen der Jobcenter ermittelt, die unter der Verantwortung der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit stehen. Zu den 100 Jobcentern, die als zugelassene kommunale Träger organisiert sind, kann die BA jedoch keine Auskunft geben.
Leistungen des Bonus
Seit Juli 2023 haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf einen Bonus von 75 Euro im Monat, wenn sie Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Diese Zahlung, die die Bundesregierung im Zuge der Haushaltseinsparmaßnahmen wieder streichen will, ist nicht zu verwechseln mit dem Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat, das erhalten bleibt.
✨ durch KI bearbeitet, .