Innenpolitiker der Ampel-Koalition verteidigen ihr Maßnahmenpaket für innere Sicherheit gegen Kritik. Die Vertreter von SPD, FDP und Grünen argumentieren, dass das Paket durch ihren Einfluss eine wirkungsvolle, anwendbare und rechtssichere Fassung erreicht hat. Der Vorwurf der Union, wichtige Bestandteile seien verwässert oder gekippt worden, wird entschieden zurückgewiesen.
Koalitionsvertreter weisen Kritik zurück
Der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese erklärte gegenüber den Funke-Zeitungen: „Unsere gemeinsam beschlossenen Änderungen machen das Sicherheitspaket nun wirkungsvoll, anwendbar und vor allem rechtssicher“. Ähnlich äußerte sich der FDP-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Er wies Vorwürfe der CDU und CSU zurück, dass das ursprüngliche Paket durch die Koalitionsfraktionen verwässert worden sei. Notz betonte, dass das Sicherheitspaket in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden könne und er sich eine Zustimmung der Union erwarte.
Lage nach Messerangriff in Solingen
Das Sicherheitspaket wurde als Reaktion auf den Messerangriff in Solingen beschlossen. Die Ampel-Koalition hatte am Freitag eine Einigung auf Änderungen verkündet. Daraufhin warf die Union der Koalition vor, wesentliche Bestandteile gekippt zu haben.
Wiese hielt dem entgegen, dass die Koalition „wichtige Hinweise aus der Praxis“ aufgenommen habe. Der SPD-Politiker sagte weiter: „Es überrascht mich nicht, dass CDU/CSU das nicht erkennen, zumal wenn die Tinte noch nicht trocken ist“. Zudem kritisierte er den Mangel an Expertise bei CDU und CSU und verwies darauf, dass deren Sicherheitsgesetze in der Vergangenheit oft von Karlsruhe kassiert worden seien.
Neue Regelungen im Sicherheitspaket
Im Sicherheitspaket sind auch Verschärfungen enthalten. So erklärte der FDP-Politiker Kuhle, dass Schutzsuchenden, für die ein anderer EU-Mitgliedsstaat zuständig ist, die Sozialleistungen gestrichen werden. Auch die Aberkennung des Schutzstatus sei erleichtert worden. Zudem enthält das Paket Neuerungen im Waffenrecht und für die Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden hinsichtlich biometrischer Gesichtserkennung und automatisierter Datenanalyse. Dazu betonte Kuhle: „Die neuen Ermittlungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden in Sachen biometrischer Gesichtserkennung und automatisierter Datenanalyse können erst eingesetzt werden, wenn die Bundesregierung die technischen Fragen mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geklärt hat.“
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