Die Ampel-Koalition arbeitet an der Reform des Onlinezugangsgesetzes und will dazu den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Ziel ist eine modernere und digitale Verwaltung, um Bürgern und Unternehmen den Gang zum Amt zu erleichtern und Bürokratie abzubauen.
Reform des Onlinezugangsgesetzes
Im Mittwochstreffen hat das Bundeskabinett den Beschluss gefasst, den Vermittlungsausschuss in die Reform des Onlinezugangsgesetzes einzubeziehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte die Notwendigkeit einer digitalisierten Verwaltung und sagte: “Deutschland braucht eine moderne und digitale Verwaltung. Unser Gesetz ist ein sehr wichtiger Schritt dahin.” Sie fügte hinzu, es sei wichtig, gemeinsam mit den Ländern schnell zu einer Lösung zu finden.
Die Ziele der Gesetzesreform
Das Hauptziel der Gesetzesänderung ist es, Bürgern den Gang zum Amt zu ersparen und einheitliche digitale Verfahren zu ermöglichen. Die Bundesinnenministerin betonte ebenfalls die Notwendigkeit, die “Zettelwirtschaft” zu beenden und Unternehmen durch vollständig digitale Verfahren von viel Bürokratie zu befreien.
Die Rolle der Bundesländer
Faeser betonte, dass alle Bundesländer ihren Beitrag leisten müssten, um das Onlinezugangsgesetz erfolgreich zu reformieren. Sie sagte: “Zu alledem müssen nun alle Bundesländer ihren Beitrag leisten.” Die Ministerin bemerkte auch, dass “wesentliche Forderungen” der Länder bereits berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf die Ende-zu-Ende-Digitalisierung, die Abschaffung der Schriftform, gemeinsame Standards und wichtige datenschutzrechtliche Regelungen.
Scheitern der Novelle im Bundesrat
Die von der Koalition vorgeschlagene Reform des Onlinezugangsgesetzes war zuvor im Bundesrat gescheitert, da die unionsgeführten Bundesländer ihre Zustimmung verweigerten. Der Bundestag hatte die Novelle Ende Februar beschlossen, die Bürgern von 2028 an einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes über ein digitales Bürgerkonto ermöglichen sollte.
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