Die geplante Ampel-Koalition strebt ein neues Gesetz an, welches die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs stärken soll. Ein Kernpunkt dieser Reform ist der Einführung eines Anspruchs auf Akteneinsicht bei Jugendämtern, mit dem Ziel, Betroffene in ihrem Recht zu stärken, eigene Prozesse anzustoßen und ihren Fall sichtbar zu machen.
Erweiterung der Rechte von Missbrauchsopfern
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, äußerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die Bedeutung dieses neuen Rechts. „Es geht um ein Recht, Prozesse anzustoßen, ein Recht auf Sichtbarmachen“, betonte Claus und erhofft sich, dass auch die Länder nachziehen und beispielsweise den Betroffenen Akteneinsicht für Schulakten ermöglichen. Sie sieht darin eine „große Chance im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“
Pläne für umfassendes Gesetz
Mit diesem geplanten Gesetz beabsichtigt die zukünftige Regierungskoalition nicht nur die Stärkung der Rechte der Betroffenen, sondern auch die ausdrückliche gesetzliche Verankerung von weiteren Unterstützungsleistungen. Diese umfassen beispielsweise Informationen und konkrete Beratungen, die Betroffenen helfen, Akteneinsicht zu erhalten. „Da geht es um eine Form von nachholender Gerechtigkeit“, erklärte Claus. „Hier sehe ich den Staat und die Gesellschaft in der Verantwortung. Sie waren es, die nicht hingesehen haben, die nicht geschützt haben.“
Initiative für Forschungsprojekt
Des Weiteren soll das geplante Gesetz ein noch nie dagewesenes Forschungsprojekt anstoßen, um das Dunkelfeld beim Thema sexueller Missbrauch zu erhellen. Claus plant eine groß angelegte Befragung von Schülern der 9. Klasse. Die aus dieser Befragung resultierenden Daten sollen die Grundlage für einen verpflichtenden Bericht der Beauftragten an den Bundestag über das Ausmaß des Problems und mögliche Lösungsansätze bilden.
✨ durch KI bearbeitet, .