(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Mieter sollen im neuen Gebäudeenergiegesetz stärker entlastet werden.
Mieter können im neuen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) offenbar auf eine stärkere Entlastung hoffen. Laut der “Bild” sollen Vermieter die Modernisierungskosten zwar um bis zu zehn Prozent auf die Miete umlegen können, bisher waren aber maximal acht Prozent möglich. Allerdings soll die staatliche Förderung so ausgestaltet sein, dass Mieter im Vergleich zur bisherigen Regelung sogar leicht entlastet werden. Zusätzlich sollen Mieter mit weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen sowie Bürgergeld-Bezieher weitere staatliche Hilfen erhalten können.
Neue Regelungen für Neubauten und Bestandsbauten
Das GEG soll ab 2024 für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Für Bestandsbauten gilt das Jahr, ab dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dabei sollen auch Gasheizungen weiterbetrieben oder neu eingebaut werden können, wenn der kommunale Versorger klimaneutrale Gase oder Fernwärme anbietet.
Unsicherheit bei der Zustimmung der FDP-Fraktion
Die Zustimmung der FDP-Fraktion im Bundestag ist jedoch noch nicht sicher. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer sagte: “Jetzt muss Habecks Ministerium Textvorschläge für die Gesetzesänderung liefern. Nach Prüfung der Vorschläge entscheiden wir, ob wir nächste Woche abschließend beraten.” Es bleibt also abzuwarten, ob das GEG in der nächsten Woche verabschiedet werden wird.