Die Pläne der Ampelkoalition, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen und es zu ersetzen, sind aufgegeben worden. Demnach einigten sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP aufgrund von Bedenken des Zentralrates der Juden und juristischen Komplexitäten auf diese Entscheidung.
Ampel verzichtet auf Änderung des Grundgesetzes
Gemäß der „Rheinischen Post“ haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP darauf verständigt, das Wort „Rasse“ nicht aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen. Ursprünglich war dies im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Die Koalition äußerte das Befolgen von Bedenken des Zentralrates der Juden. Josef Schuster, der Präsident des Zentralrates, hatte unter anderem erläutert, er sei gegen die Streichung, da das Wort an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen erinnere.
Änderung juristisch kompliziert
Zusätzlich wurde von der Ampelkoalition angegeben, dass das Ersetzen des Begriffs juristisch kompliziert sei. Es gäbe erhebliche Bedenken bezüglich einer Formulierung, die dasselbe Schutzniveau garantieren könne.
In einigen Bundesländern wie im Saarland, Brandenburg und Thüringen wurde das Wort bereits aus den Landesverfassungen gestrichen. Die neuen Formulierungen variieren: Im Saarland und in Brandenburg wird der Diskriminierungsschutz nun auf „rassistische Gründe“ bezogen, während Thüringen Herkunft, Abstammung, ethnische Zugehörigkeit und Sprache als Diskriminierungsmerkmale aufführt.
Expertenmeinungen zur Streichung des Worts „Rasse“
Im Jahr 2021 bezeichneten die eingeladenen Sachverständigen in einer Expertenanhörung zur möglichen Ersetzung des Begriffs „Rasse“ diesen mehrheitlich als problematisch. Laut Henrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte würde der Begriff „Rasse“ einem Menschenbild Vorschub leisten, das menschliche „Rassen“ voraussetzt. Auch Hannes Ludyga von der Universität des Saarlandes bemängelte, dass der Begriff „Rasse“ Rechtsunsicherheit hervorrufe.
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