Die Bundesregierung plant die Umsetzung des „Bürokratieentlastungsgesetzes“, um 28 Maßnahmen zur Reduzierung der Bürokratie in Deutschland einzuleiten.
Bürokratieabbau in der Praxis
In einer Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen, sollen durch das geplante Gesetz verschiedene Änderungen in Kraft treten, so die Informationen des „Handelsblatt“. Beispielsweise ist vorgesehen, die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige aufzuheben. Bisher sieht das Gesetz vor, dass Gäste von Hotels und ähnlichen Einrichtungen einen Meldeschein unterschreiben müssen.
Einsatz digitaler Technologien
Zudem wird die Verwendung digitaler Technologien im Zivilrecht forciert. Insbesondere soll es in Zukunft möglich sein, die schriftliche Kündigung eines Mietvertrages zu fotografieren und die entstandene elektronische Kopie dem Empfänger zuzusenden. Weiterhin werden die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf acht Jahre reduziert. Mit Zustimmung der Fluggäste können Luftfahrtunternehmen die im Chip von Reisepässen gespeicherten Daten nutzen, um Abläufe wie Check-in, Gepäckaufgabe und Zugangskontrollen zu vereinfachen.
Entlastung der Wirtschaft
Auch auf die Wirtschaft soll das Gesetz positive Auswirkungen haben. Vor allem die Aufhebung von Informationspflichten im Energierecht, Außenwirtschaftsrecht, Mess- und Eichwesen, der Wirtschaftsstatistik sowie der Gewerbe- und Handwerksordnung und von branchen- und berufsspezifischen Verordnungen soll die Wirtschaft entlasten, wie aus den Eckpunkten des Gesetzes hervorgeht. Das „Bürokratieentlastungsgesetz“ wird somit den Weg für effizientere Abläufe auf vielen Ebenen ebnen.