HASEPOST
 
HASEPOST

Am 25. und 26. Januar ist Reisemesse am Flughafen Münster/Osnabrück

Am kommenden Wochenende dreht sich am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) alles um das Thema Urlaub und Freizeitaktivität. Die Messe „Reise & Freizeit“ lädt interessierte Besucherinnen und Besucher ein, sich über aktuelle Tourismustrends und Reise-Highlights zu informieren. Zahlreiche lokale, regionale und nationale Tourismusorganisationen stellen ihr aktuelles Angebot vor. Viele weitere Aussteller präsentieren zum Beispiel die neuesten Wohnmobile, E-Bikes und Fahrradmodelle.

Infos zum umfangreichen Flugprogramm

Der FMO stellt an diesem Wochenende das umfangreiche Flugprogramm des Jahres 2025 vor und informiert die Besuchenden über Destinationen, Airlines, Flugzeiten und Abflugtage. Die am Flughafen ansässigen Reisebüros halten tolle Urlaubsangebote bereit. Übrigens, für alle Gäste, die an diesem Tag vor Ort eine Reise oder einen Flug ab FMO buchen, gibt es einen Parking-Gutschein über 15 Euro.

Flughafenführungen möglich

Die Messe „Reise & Freizeit“ findet statt am Samstag, 25. Januar, von 10:00 bis 17:00 Uhr sowie am Sonntag, 26. Januar, von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Parkplätze stehen in den Parkhäusern PA und PB zum Preis von 2,50 Euro pro Stunde zur Verfügung. Für Flughafenbegeisterte bietet der FMO-Besucherservice während der Messe Kurzführungen zum Preis von 5 Euro pro Person an.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion