Altlastenfonds für Kernenergie plant Investition in Aktienrenten

Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, Kenfo, soll die Milliarden für die geplante Aktienrente verwalten, wie aus einem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner hervorgeht, gegen den allerdings Wirtschaftsminister Robert Habeck Einwände erhebt.

Kenfo soll Aktienrente verwalten

Berichten zufolge verzichtet die Bundesregierung darauf, einen eigenen Fonds für die kapitalgedeckte Säule der Rentenversicherung zu schaffen und plant, die Verantwortung dem Kenfo zu übertragen. Diese öffentlich-rechtliche Stiftung finanziert bisher die Altlasten der Kernenergie nach dem Atomausstieg. Ab 2024 soll der Kenfo jedoch auch die Milliarden investieren, die die Regierung zum Aufbau der Aktienrente bereitstellen will. Beginnend mit 12 Milliarden Euro, soll die Summe jährlich um drei Prozent auf bis zu 200 Milliarden Euro steigen.

Ziel: Stabilisierung der Rentenbeiträge

Mit den Zinserträgen, die aus dieser Investition erwirtschaftet werden, sollen von Mitte des nächsten Jahrzehnts an die Rentenbeiträge stabilisiert werden. Dieses Konzept wurde von Lindner gemeinsam mit Arbeitsminister Hubertus Heil ausgearbeitet.

Einspruch von Wirtschaftsminister Habeck

Gegen die geplante Verwendung des Kenfo legte Wirtschaftsminister Robert Habeck Einspruch ein. Da der Kenfo seinem Ministerium untersteht, reklamiert er ein Mitspracherecht. Habecks Beamte machen verfassungs- und beihilferechtliche Bedenken geltend. Lindners Beamte hingegen betrachten die Zuständigkeit des Wirtschaftsressorts als überholt, da sie aus der Zeit stammt, als es noch für die Kernenergie verantwortlich war. Diese Kompetenzen sind mittlerweile ins Umweltministerium abgewandert, nur nicht die Kenfo-Aufsicht. Trotz der Einwände zeigt sich der Bericht zufolge Optimismus bei Lindner und Heil, Habecks Bedenken ausräumen zu können.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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