Die Wettervorhersage für die Nacht auf den Sonntag ist durchwachsen, doch echte Flohmarktkenner wissen: Auch unter Plastikplanen lassen sich Schnäppchen finden.
Der beliebte Nachtflohmarkt in der Osnabrücker Innenstadt findet vom 9. auf den 10. September statt. Trotz möglicher Regenschauer rechnen die Verantwortlichen der Stadtverwaltung mit mehr als 500 Ständen, an denen fast alles angeboten wird, was bei Flohmarktbegeisterten das Herz höher schlagen lässt. Beginn ist am Samstag um 21 Uhr und Ende am Sonntag um 12 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, eine Platzvergabe findet nicht statt.
Für den Nachtflohmarkt wird Standgeld erhoben. Das Standgeld beträgt für den ersten Meter zehn Euro, für jeden weiteren Meter fünf Euro. Für einen Tapeziertisch mit einer Länge von drei Metern beträgt das Standgeld 20 Euro. Ab dem sechsten Meter kostet jeder weitere Meter 20 Euro.
Mit dem Aufbau darf erst ab 20 Uhr begonnen werden
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, gelten folgende Regeln: Mit dem Aufbau der Stände darf erst am Samstagabend, 9. September, um 20 Uhr begonnen werden. Vorheriges Abkleben, Abkreiden oder sonstiges Reservieren ist nicht zulässig. Mit Rücksicht auf die Ladenlokale, die zum Teil bis 20 Uhr geöffnet haben, ist diese Vorgabe unbedingt einzuhalten. Auf das Flohmarktgelände darf erst ab 20 Uhr gefahren werden. Nach dem Entladen muss das Fahrzeug sofort weggefahren werden. Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge und Anhänger am Stand stehenzulassen.
Für den Ladeverkehr gibt es einige Änderungen gegenüber den Vorjahren. Während der Aufbauzeit gilt:
In der Umfahrung des Nikolaizentrum ist die Busspur zum Ladebereich eingerichtet worden. Zudem ergeben sich weitere Ladezonen auf der Lortzingstraße (vor Prelle-Shop), auf der Möserstraße in Höhe Astoria-Center und Öwer de Hase etwa Höhe Sportarena).
Sämtliche Kurzzeitstellplätze dürfen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (3 Minuten-Regelung) auch komplett zum Laden unentgeltlich genutzt werden.
Neuware darf nicht verkauft werden
Es dürfen nur gebrauchte Waren angeboten werden. Das Anbieten von Neuware ist nicht zulässig. Lediglich selbstgefertigtes Kunsthandwerk oder Schmuck von geringem Wert darf verkauft werden. Ebenfalls nicht gestattet ist der Verkauf von Lebensmitteln oder größeren Gegenständen, die nicht alleine transportiert werden können.
Auf dem Theatervorplatz sind die Einsatzzentrale sowie eine Sanitätsstation eingerichtet. In diesem Bereich stehen Mitarbeiter der Stadtverwaltung am 9. September ab 17 Uhr für Fragen oder Beratung zur Verfügung.
Da mit einem regen Besucherstrom zu dieser Veranstaltung zu rechnen ist, bittet die Stadtverwaltung darum, nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Für den Individualverkehr sind alle Osnabrücker Parkhäuser sowie öffentliche Parkplätze geöffnet.
Verbotswidrig geparkte Fahrzeuge, die abgeschleppt werden müssen, werden auf den Betriebshöfen der Abschleppunternehmer abgestellt.
Nach Beendigung des Flohmarktes am Sonntag, 10. September, um 12 Uhr wird das gesamte Gelände gereinigt. Die Flohmarktbeschicker sind verpflichtet, ihre Standplätze sauber zu hinterlassen. Verpackungsmüll und nicht verkaufte Flohmarktartikel dürfen nicht über die öffentlichen Müllbehälter entsorgt werden. Die Stände müssen zügig abgebaut werden, zum einen damit die Innenstadt sobald wie möglich gereinigt werden kann. Zum anderen aber auch deshalb, weil unter Umständen erst dann wieder private Tiefgaragen und Einstellplätze angefahren werden können.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass wegen des Flohmarktes Grundstücke und Grundstückszufahrten im Flohmarktgelände nur eingeschränkt erreichbar sind.