Airbnb, die private Zimmervermittlung über das Internet, kann eine tolle Sache sein. Bei der Polizei häufen sich allerdings Anzeigen junger Wohnungssuchender oder deren potentieller Geldgeber (Eltern, Großeltern), die auf einen Betrug hereingefallen sind, bei dem unter anderem dieses Portal zur Abzocke genutzt wird.
Wohnungen „wie aus dem Katalog“ als Lockvogel
Viele junge Leute, Studienanfänger oder junge Paare begeben sich online auf Wohnungssuche. In den auf unterschiedlichen Portalen angebotenen Wohnungen ist oft nur eine e-mail Adresse hinterlegt, selten eine telefonische Erreichbarkeit. Die Fotos zu den angebotenen Wohnungen sind ansprechend „Wie aus dem Katalog“, so wird ein Opfer zitiert. Es handelt sich um günstige Wohnungen in Superlage, so dass der Wohnungssuchende sich freut, ein solches Schnäppchen zu machen.
Angeblicher Vermieter ist angeblich im Ausland
Nach einer Kontaktaufnahme per e-mail teilt der angebliche Vermieter mit, dass er sich gerade im Ausland befindet und nicht vor Ort sein kann. Der Suchende kann die Wohnung besichtigen, wenn er eine Kaution hinterlegt (Beträge zwischen 500 und 2000 Euro). Er erhält eine fake-mail, in der er aufgefordert wird, den Betrag an einen Agenten (z.B. von Airbnb) zu überweisen, sobald das Geld auf dem Konto (ein ausländisches!!!) eingetroffen sei, würden auch die Schlüssel für die Besichtigung übersandt.
Dem ist natürlich nicht so. Das Geld ist weg und eine Wohnung gibt es auch nicht. Die Masche wird bundesweit eingesetzt, vorrangig in stark umkämpften Ballungsgebieten, es handelt sich oft um günstige Wohnungen in guter Lage. Die Polizei verzeichnet seit Monaten steigende Fallzahlen.
Die Polizeiinspektion Osnabrück rät zur Vorsicht bei Vorab-Überweisungen, bei Überweisungen in das Ausland, bei Überweisungen per Western Union, MoneyGram, TNT oder an angebliche Agenten von Airbnb.
Symbolbild