Menschen, die sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet haben, können bereits jetzt online Termine für Beratungsgespräche vereinbaren. Ab Dezember 2021 können sich Kundinnen und Kunden neben der persönlichen auch für eine Videoberatung in der Arbeitsvermittlung entscheiden – ganz bequem, einfach und sicher von daheim aus.
Die Agentur für Arbeit baut ihre digitalen Angebote weiter aus. Ab dem 1. Dezember 2021 können Kundinnen und Kunden anstelle eines persönlichen Gesprächs auch eine Videoberatung anmelden. Die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel machen dies möglich. Gerade in Zeiten der Pandemie ermöglicht diese einen Austausch von Angesicht zu Angesicht bei maximalem gesundheitlichen Schutz durch die Kontaktfreiheit.
Videogespräche: deutlich mehr Optionen als telefonische Beratung
„Die vielen Kontaktbeschränkungen haben einen persönlichen Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden massiv erschwert. Alternativ sind wir auf das Telefon ausgewichen, allerdings ist hierbei die persönliche Interaktion, ohne sich sehen oder gemeinsam Unterlagen und Stellenangebote ansehen zu können, oftmals etwas unbefriedigend“, so Christiane Fern, Leiterin der Osnabrücker Arbeitsagentur. „Die Menschen erwarten zu recht, dass wir gerade jetzt viel mehr online anbieten, und dass haben wir bundesweit in den letzten gut anderthalb Jahren sukzessive umgesetzt. Orientierungsangebote und Hilfen sind digitaler und einfacher geworden, angefangen mit der Berufsberatung hatten wir schon erste gute Erfolge mit der Video-Kommunikation und diese dann weiter ausgebaut. Jetzt ist es der richtige Schritt, dass die Videoberatung über die Online-Terminvorgabe direkt als Ersatz für persönliche Gespräche auswählbar ist. Dadurch wird der Kontakt schneller, einfacher, bequemer und – gerade in Pandemiezeiten – sicherer.“
Künftig auch Arbeitslosmeldung per Onlineverfahren möglich
Das digitale Angebot soll die bisherigen Leistungen ergänzen, somit bleibt eine persönliche Beratung selbstverständlich weiterhin möglich. Künftig soll es möglich sein, von der Arbeitsuchendmeldung bis hin zum Beratungsgespräch sämtliche Schritte online zu gehen. So wird es ab Januar 2022 auch möglich sein, sich online rechtssicher arbeitslos zu melden. Dies geht auf eine Neufassung des §141 SGB III zurück. Bislang mussten Arbeitslose stets am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich in der Agentur vorstellig werden. In Teilen der Pandemiezeit kam ein Self-Ident-Verfahren zum Einsatz, mit dem sich arbeitslose Menschen übergangsweise von zu Hause aus melden konnten. Später wurde die persönliche Meldung dann vor Ort nachgeholt.