Afghanische Regierung offen für Rücknahme straffälliger Flüchtlinge

Die Taliban-Regierung Afghanistans signalisiert Bereitschaft zur Rücknahme straffällig gewordener afghanischer Flüchtlinge aus Deutschland. Es werden allerdings Forderungen an die Bundesregierung gestellt, unter anderem wird eine direkte Kontaktaufnahme verlangt und eine Drittstaatenlösung über Usbekistan abgelehnt.

Afghanistans Erwartungen an die Bundesregierung

Muhammad Arsala Kharutai, der stellvertretende Flüchtlingsminister, betonte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass Afghanistan eine direkte Kontaktaufnahme der Bundesregierung erwartet. “Der beste Weg, die Menschenrechte der Abzuschiebenden zu schützen, das heißt, dafür zu sorgen, dass sie sicher nach Afghanistan zurückkehren, ist, direkt mit der afghanischen Regierung zu sprechen”, äußerte Kharutai. Zusätzlich lehnen die Taliban eine Drittstaatenlösung über Usbekistan ab.

Die Regierung Afghanistans möchte jedoch sicherstellen, dass keine Gefährder, die vom “Islamischen Staat” rekrutiert wurden, ins Land gelangen.

Durchführung der Rückführungen unter besonderen Bedingungen

Vor der Rückführung straffällig gewordener afghanischer Flüchtlinge stellt die Taliban-Regierung bestimmte Forderungen. “Im Einklang mit den Wiener Konventionen und internationalen Gepflogenheiten sollte eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein, wie beispielsweise Sicherheitskontrollen oder Identitätsüberprüfungen, bevor ein Aufnahmeland Personen in ihr Herkunftsland zurückführt”, so Abdul Qahar Balkhi, Sprecher des Außenministeriums.

Forderungen hinsichtlich konsularischer Dienstleistungen

Darüber hinaus fordern die Taliban, dass afghanische Staatsangehörige wieder Zugang zu konsularischen Dienstleistungen erhalten. Laut Außenministeriumssprecher Balkhi sollte dies “ohne Diskriminierung und Politisierung der Angelegenheit” geschehen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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