Ein Wahlkampfvideo der AfD Brandenburg könnte nach Einschätzung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg eine „potentielle Entwicklungsgefährdung“ für Kinder und Jugendliche darstellen. Sollte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in einer finalen Beurteilung einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag feststellen, droht dem Landesverband eine Untersagung und Sperrung der Inhalte.
Vorwurf der Entwicklungseinschränkung
Die Medienanstalt äußerte ihre Bedenken in einem Schreiben an den Vorstand der AfD Brandenburg, über das die „Welt“ (Freitagausgabe) berichtet hat. Sie drohte die Untersagung und Sperrung der Inhalte an, sollte die KJM einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag feststellen. Die Landesmedienanstalt bemängelte unter anderem, dass Kinder oder Jugendliche aufgrund ihres Alters Darstellungen zum Beispiel im Bereich von Menschenwürde, Toleranzgebot, Schutz von Ehe und Familie und Demokratieprinzip nicht mit ausreichender Differenziertheit und Distanz verarbeiten könnten. Dies könne eine Entwicklungsbeeinträchtigung zur Folge haben, so der Vorwurf.
Umstrittener Inhalt
Im Fokus der Kritik steht ein 78-sekündiger Clip, den die Brandenburger AfD am 14. September 2024 in sozialen Medien veröffentlicht hatte. Die Aufsichtsbehörde bezeichnet die Art der Darstellung als „pauschal diskriminierend“ und sieht ein „von den Personen mit dunkler Hautfarbe und Haaren ausgehendes Bedrohungsszenario“. Sie kritisiert, dass die abgebildeten Menschen mit dunkler Hautfarbe und Haaren als Fremde bezeichnet werden und eine Klassifizierung der abgebildeten Personen in ‚gut‘ und ‚böse‘ erfolge.
AfD kritisiert Vorgehen der Behörde
Auf Anfrage der „Welt“ äußerte sich der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, zu den Vorwürfen der Medienanstalt. Er sieht in den angedrohten Maßnahmen einen „klaren Angriff“ auf die Meinungsfreiheit und bezeichnet das Vorgehen der Behörden als „behördliche Schikane“, die sich gezielt gegen die AfD richte.
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