Die AfD plant in ihrem Entwurf für das Bundestagswahlprogramm umfangreiche Steuerentlastungen, die nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vor allem den wohlhabendsten Teil der Gesellschaft begünstigen würden. Demnach sollen insgesamt 182 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden, was laut DIW-Ökonom Stefan Bach jedoch als fiskalisch unrealistisch gilt, insbesondere angesichts der Einhaltung der Schuldenbremse.
Steuerentlastungen und Familiensplitting
Nach den Berechnungen, die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitierte, sieht der AfD-Entwurf Steuerentlastungen in Höhe von 182 Milliarden Euro jährlich vor, was 4,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts entspricht. Laut Stefan Bach vom DIW würden 37 Prozent dieser Entlastungen, also 68 Milliarden Euro, an die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung gehen, während 19 Prozent (34 Milliarden Euro) dem reichsten Prozent zugutekämen. Die untere Hälfte der Gesellschaft erhielte hingegen lediglich 45 Milliarden Euro.
Zusätzlich bleibt die AfD bei ihrer Forderung nach einem Familiensplitting, das besonders für besserverdienende Familien vorteilhaft wäre. Diese Maßnahme könnte eine Entlastung von 21 Milliarden Euro jährlich nach sich ziehen, indem der Splittingvorteil die Effekte von Kindergeld und Kinderfreibetrag übertrifft.
Entlastungen durch Energiepolitik
In der Energiepolitik plant die AfD, die Bepreisung von CO2 abzuschaffen und Energiesteuern auf das EU-Mindestniveau zu senken. Die damit verbundenen Entlastungen könnten bis zu 43 Milliarden Euro pro Jahr betragen und primär Geringverdienern und der Mittelschicht zugutekommen, da diese einen größeren Teil ihres Einkommens für fossile Brennstoffe und Strom verwenden.
Kritik an der Finanzierbarkeit
Stefan Bach kritisiert die Pläne der AfD als „fiskalisch utopisch“, besonders unter Berücksichtigung der bestehenden finanzpolitischen Herausforderungen und der Notwendigkeit der Schuldenbremse. Bei Einhaltung der Schuldenbremse seien „umfassende Einsparungen in den öffentlichen Haushalten, deutliche Kürzungen bei öffentlichen Leistungen, Sozialleistungen und Subventionen“ unvermeidlich, was „vor allem die Armen, die arbeitende Mitte, aber auch Besserverdiener“ belasten würde.
Der Entwurf des Wahlprogramms soll auf dem AfD-Bundesparteitag am 11. und 12. Januar in Riesa beschlossen werden, wobei die finanzielle Machbarkeit und die soziale Ausgewogenheit der vorgeschlagenen Maßnahmen weiterhin stark umstritten bleiben.
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