Maximilian Krah, der AfD-Spitzenkandidat für die anstehende Europawahl, hat seine Zulassung als Rechtsanwalt zurückgegeben. Er begründet diesen Schritt mit fehlender Zeit für Mandate sowie der Sorge, dass seine Bekanntheit den Ausgang juristischer Fälle beeinflussen könnte.
Rückgabe der Anwaltszulassung
Maximilian Krah, der für die Alternative für Deutschland (AfD) als Spitzenkandidat in die nächsten Europawahlen geht, ist nun kein Rechtsanwalt mehr. Dies bestätigte er selbst gegenüber der „Welt“ (Freitagsausgabe): „Ich habe meine Anwaltszulassung Ende Januar zurückgegeben, weil ich keine Zeit mehr für Mandate habe und Mandate nicht sinnvoll ausführen könnte“, so Krah. Er führte weiter aus, dass seine Bekanntheit den jeweiligen Fall überstrahlen würde und die Kosten für die Rechtsanwaltskammer und das Rechtsanwaltsversorgungswerk sich nicht lohnen würden, wenn er keine Mandate mehr bearbeite.
Möglicher Zusammenhang mit berufsrechtlichem Verfahren
Spekulationen, dass die Rückgabe seiner Zulassung im Zusammenhang mit einem berufsrechtlichen Verfahren der Rechtsanwaltskammer Tübingen gegen ihn stehen könnte, wies Krah von sich: „Die Rückgabe meiner Zulassung hat aber nichts mit einem berufsrechtlichen Verfahren der Rechtsanwaltskammer Tübingen gegen mich zu tun. Dieses wurde ergebnislos abgeschlossen.“
Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer
Bestätigung für diese Aussage gibt es von Markus Schellhorn, dem Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Tübingen. Er erklärte: „Wir haben Erkenntnisse gewonnen und kamen zu einem Ergebnis, das Verfahren ist abgeschlossen. Aufgrund meiner Verschwiegenheitspflicht kann ich nicht mitteilen, wie das Verfahren abgeschlossen wurde.“ Inwiefern das Verfahren Einfluss auf die Entscheidung von Krah hatte, bleibt also unklar.
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