Die AfD spielt die Rolle des Thüringischen AfD-Partei- und Fraktionschefs Björn Höcke im Rechtsstreit über eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz offenbar herunter, so die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Gerichtsunterlagen. Demgegenüber stellt der Verfassungsschutz die Bedeutung Höckes und des von ihm mitgegründeten Netzwerks „Flügel“ heraus.
Die Position der AfD
Björn Höcke, Co-Vorsitzender eines vergleichsweise kleinen Landesverbandes und Fraktionschef in Thüringen, spielt laut Darstellung der AfD eine untergeordnete Rolle in der Bundespartei. In dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster geht es im Kern um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei beobachten darf, was die AfD verbieten lassen möchte. „Der Abgeordnete Höcke spielt in der Bundespartei keine Rolle“, zitiert die SZ aus den Gerichtsunterlagen der Partei.
Die Sicht des Verfassungsschutzes
Nach Ansicht des Verfassungsschutzes zeigt sich Höckes Bedeutung durch das von ihm mitgegründete Netzwerk „Flügel“, das auf Druck der damaligen Parteiführung im April 2020 formal aufgelöst wurde, dessen Vertreter jedoch nach Überzeugung der Verfassungsschützer inzwischen die Partei dominieren. „Der Flügel wird vom Verfassungsschutz noch immer als Popanz aufgebaut, obwohl er 2015 seine wichtigste Zeit hatte und inzwischen aufgelöst ist“, sagte der AfD-Vize und Bundesvorstand Peter Boehringer der SZ.
Gewicht von Höcke und des „Flügels“
Der Verfassungsschutz und seine Rechtsvertreter präsentieren in dem Verfahren zahlreiche Seiten an Belegen für die Bedeutung von Höcke und den einstigen „Flügel“-Mitgliedern. So freute sich beispielsweise Hans-Thomas Tillschneider, AfD-Partei- und Fraktionsvize in Sachsen-Anhalt, nach der Neuwahl des Bundesvorstands auf dem Parteitag in Riesa 2022 und meinte, in der Parteiführung seien „drei bis vier Personen dem Netzwerk um Höcke zuzurechnen“.
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