Die Verdachtsmeldung von Geldwäsche gegen den AfD-Spitzenpolitiker Petr Bystron wurde laut „Spiegel“ und ZDF von der Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls, der Financial Intelligence Unit (FIU), für mehr als ein Jahr nicht an die zuständigen Ermittlungsbehörden in Bayern weitergeleitet. Damit rücken potentielle Missstände innerhalb der FIU in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit.
Verdächtige Transaktionen
Im März 2023 soll die Targobank eine Verdachtsmeldung an die FIU gerichtet haben, nachdem Petr Bystron 30.000 Euro auf ein Konto seiner weitgehend inaktiven Schuhfirma eingezahlt und noch am selben Tag wieder abgehoben hat. Es besteht der Vorwurf, dass der AfD-Politiker möglicherweise Bestechungsgelder aus Russland erhalten haben könnte, was Bystron jedoch bestreitet.
Keine zeitnahe Weiterleitung der Meldung
Die FIU, die unter der Leitung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) steht, hat die Meldung der Bank jedoch lange Zeit nicht an die zuständigen bayerischen Behörden weitergeleitet. Erst im April 2024, nachdem Medien wie „Spiegel“ über dubiose Zahlungen an Bystron berichtet hatten, wurden die Erkenntnisse an die Münchner Ermittler weitergegeben. Dort soll nun die Generalstaatsanwaltschaft gegen Bystron ermitteln.
Reaktion des Zolls und Ausmaß der Verdachtsmeldungen
Der Zoll hat sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang geäußert. Im Gesamtjahr 2023 gingen bei der FIU etwa 323.000 Verdachtsmeldungen ein. Davon wurden rund 80.000 an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
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