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AfD Mannheim klagt gegen Veranstaltungsverbot auf Marktplatz

Die Alternative für Deutschland (AfD) in Mannheim kündigt rechtliche Schritte gegen das städtische Veranstaltungsverbot auf dem Mannheimer Marktplatz an. Dies folgt auf den tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten und die geplante Kundgebung der Partei am Tatort.

Möglicher Rechtsstreit um Veranstaltungsort

Rüdiger Ernst, der Kreisvorsitzende der AfD in Mannheim, kündigte an, gegen das städtische Veranstaltungsverbot auf dem Mannheimer Marktplatz rechtlich vorzugehen. Die Aussage ereignete sich auf Anfrage des „Mannheimer Morgens“. Die Partei plant nach dem kürzlichen tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten eine Veranstaltung auf dem Marktplatz.

Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) hatte zuvor bei einer Sitzung des Hauptausschusses eine Allgemeinverfügung angekündigt, die jegliche Veranstaltungen auf dem Marktplatz, mit Ausnahme des Wochenmarkts, in den kommenden Tagen untersagt.

Alternative Veranstaltungsorte

Eine Sprecherin der Versammlungsbehörde erklärte gegenüber dem „Mannheimer Morgen“, dass die Stadt der AfD den Paradeplatz als Alternative zum Marktplatz angeboten habe. Trotz dieses Angebots besteht die AfD auf den Marktplatz als Ort ihrer Kundgebung unter dem Motto „Islamismus stoppen“. Es wird erwartet, dass die Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier und Martin Hess an der Veranstaltung teilnehmen.

Bedenken gegen die geplante Kundgebung

Ernst äußerte seine Unverständnis darüber, warum die Partei die Kundgebung nicht auf dem Marktplatz abhalten könne, wo kürzlich etwa 8.000 Menschen zu einer Gedenkkundgebung zusammenkamen. Er stritt vehement Gerüchte ab, dass Martin Sellner, ein Sprecher der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“, bei der Kundgebung erwartet werde. Ernst zitierte dies als „völligen Quatsch“.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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