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Startseite AktuellAfD kündigt Klage gegen Verfassungsschutz-Einstufung an
AktuellDeutschland & die Welt

AfD kündigt Klage gegen Verfassungsschutz-Einstufung an

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
Alice Weidel und Tino Chrupalla (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. In einer ersten Reaktion kündigt die Parteiführung juristische Schritte gegen diese Entscheidung an und kritisiert das Vorgehen scharf.

AfD kündigt juristische Schritte gegen Entscheidung an

Die Parteiführung der AfD hat nach der Einstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch unmittelbaren Widerstand angekündigt. In einer gemeinsamen Erklärung am Freitagmittag teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla mit: „Die heutige Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie.“ Weiter erklärten sie: „In aktuellen Umfragen führt die AfD als stärkste Kraft.“

Kritik an Zeitpunkt und politischer Motivation

Die Parteiführung kritisiert den Zeitpunkt des Vorgehens. In ihrer Stellungnahme führen Weidel und Chrupalla aus: „Die aktuelle Bundesregierung sei nur noch vier Tage im Amt und der Geheimdienst verfüge noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten.“ Sie betonen zudem: „Und die Einstufung als sog. ‚Verdachtsfall‘ ist nicht rechtskräftig abgeschlossen.“

Vorwurf der Diskreditierung und Ankündigung rechtlicher Schritte

Nach Ansicht der AfD werde die Partei als Oppositionspartei kurz vor einem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. In der Erklärung heißt es weiter: „Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert.“ Weidel und Chrupalla kündigen an: „Die AfD werde sich gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen.“ Weitere Details zu einem möglichen rechtlichen Vorgehen wurden zunächst nicht genannt.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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