Die Chancen der AfD, sich in das von ARD und ZDF geplante TV-Duell zwischen den Kandidaten von CDU und SPD einzuklagen, werden von Rechtsexperten als gering eingeschätzt. Der Medienanwalt Christian Schertz und der Rechtsanwalt Niko Härting sehen in der Rundfunkfreiheit der Sender einen entscheidenden Faktor, der die Klagechancen der AfD schmälert.
Rechtliche Einschätzung
Christian Schertz, Berliner Medienanwalt, äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“, dass ARD und ZDF zwar nach dem Parteiengesetz zur Gleichbehandlung verpflichtet seien. Er erklärte jedoch: „Ich sehe die Chancen der AfD, sich einzuklagen, als gering an.“ Schertz sieht die redaktionelle Entscheidungsfreiheit der Sender als übergeordnet an, wenn es darum geht, nur die Kandidaten von CDU und SPD im TV-Duell gegeneinander antreten zu lassen. Niko Härting, ebenfalls Rechtsanwalt aus Berlin, stimmte dieser Einschätzung zu: „Ich halte eine Klage für chancenlos“, sagte er der Zeitung.
Entscheidung von ARD und ZDF
Am Montagabend gaben ARD und ZDF bekannt, dass im Gegensatz zum Bundestagswahlkampf 2021, dieses Mal nur ein TV-Duell geplant sei. Für dieses wurden SPD-Kanzler Olaf Scholz und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz eingeladen. Die Entscheidung der Sender stieß auf Kritik seitens der Grünen und AfD. Beide Parteien zeigten sich unzufrieden darüber, dass sie nicht eingeladen wurden.
Reaktionen der Parteien
Der Sprecher von Alice Weidel, der AfD-Fraktionsvorsitzenden, kündigte in der „Bild“ an, die Entscheidung juristisch prüfen zu wollen. „Dass die AfD als Partei mit den aktuell zweitbesten Umfragewerten wieder in Ameisen-Runden verschwinden soll, werden wir juristisch prüfen“, erklärte er. Trotz der Bedenken der AfD sehen die Experten die Chancen für eine erfolgreiche Klage als minimal an, da die Rundfunkfreiheit als vorrangig angesehen wird.
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