Die AfD-Fraktion in Niedersachsen zeigt sich offen für ein höchstrichterliches Verfahren zur Prüfung eines Verbots der eigenen Partei. Der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Klaus Wichmann sieht in der Initiative eine Chance, die Frage der Rechtmäßigkeit der AfD ein für allemal zu klären.
Offenheit für Verbotsverfahren
Klaus Wichmann, der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der AfD im Landtag von Niedersachsen, begrüßt die Idee eines Verbotsverfahrens gegen die eigene Partei. In einem Interview mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” äußerte er: “Es wird eigentlich Zeit, dass mal ein Verbotsverfahren angeschoben wird. Am Ende entscheiden nämlich die höchsten Richter Deutschlands darüber, ob es so ein Verbot gibt oder nicht. Und ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass die Richter schnell zu dem Ergebnis kommen würden, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht zulässig wäre”. Durch ein solches Urteil würde die Rechtmäßigkeit der AfD ein für allemal geklärt sein.
Kontroverse um Treffen in Potsdam
Wichmann distanzierte sich nicht von einem Treffen in Potsdam, bei dem laut “Correctiv” AfD-Politiker und Mitglieder der “Werteunion” mit Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften “Identitären Bewegung” Gespräche geführt haben sollen: “Ich muss mich doch nicht von privaten Treffen anderen Menschen distanzieren, selbst wenn sie meiner Partei angehören”, sagte er. Allerdings stellte Wichmann klar, dass er persönlich einer solchen Einladung nicht gefolgt wäre.
Verfassungsschutz stuft AfD als Verdachtsfall ein
Die Landesämter für Verfassungsschutz haben die Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen bereits als “gesichert rechtsextrem” eingestuft. Die Bundespartei und mehrere Landesverbände befinden sich gegenwärtig im Status des Verdachtsfalls.
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