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Startseite Deutschland & die WeltAfD fordert Reform der Volksverhetzungsverfolgung vor Höcke-Prozess
Deutschland & die Welt

AfD fordert Reform der Volksverhetzungsverfolgung vor Höcke-Prozess

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 18. April 2024
Stephan Brandner (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Vor dem Beginn des Prozesses gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der Verwendung einer SA-Parole fordert die AfD eine Reform des Straftatbestands der Volksverhetzung. Der AfD-Bundesvize Stephan Brandner kritisiert insbesondere, dass die Regelungen zur Volksverhetzung „massiv die Meinungsfreiheit tangieren“ und „fast willkürlich gegen jeden“ verwendet werden könnten.

AfD fordert Reform der Verfolgung von Volksverhetzung

Stephan Brandner, der stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, fordert vor dem Prozessbeginn gegen Björn Höcke eine Reform der Verfolgung von Volksverhetzung. Er bezeichnete den Paragrafen 130 als „hochumstritten und verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaft“, so Brandner gegenüber dem „Stern“. In seiner Funktion als Vorsitzender des Justizausschusses im Bundestag von Anfang 2018 bis Ende 2019 äußert er weiter Bedenken, dass die Regelungen zur Volksverhetzung durch ihre vielfachen Erweiterungen „massiv die Meinungsfreiheit tangieren“ und „fast willkürlich gegen jeden“ angewendet werden könnten.

Prozess gegen AfD-Politiker wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Björn Höcke , der Thüringer AfD-Vorsitzende, muss sich ab Donnerstag vor dem Landgericht Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten. In einem separaten Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen ist er außerdem wegen Volksverhetzung angeklagt.

Unterstützung für Höcke

Der Brandenburger AfD-Landeschef René Springer verteidigt Höcke gegenüber der Vorwürfe. Er hält es für „grotesk“, dass Höcke sich wegen des Satzes „Alles für Deutschland“ vor Gericht verantworten muss. Springer zufolge ist dies ein „Allerweltssatz“, den vor dem „aufgebauschten Skandal“ kein normaler Bürger mit den Nationalsozialisten assoziiert hätte, wie er dem „Stern“ mitteilte.

Kritik an der Überprüfung von Wortverwendungen

Springer warnte darüber hinaus vor der Überprüfung jedes Wortes auf seine Verwendung durch die Nationalsozialisten. Dies würde den deutschen Wortschatz empfindlich einschränken und sei „hysterisch“. Zudem würde dies einer Gesellschaft, die „reif genug ist, konträre Meinungen auszuhalten“, nicht gut zu Gesicht stehen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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