Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Behörde müsse den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, teilten die Richter mit.
Damit gab das Gericht dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Auch eine öffentliche Bekanntgabe einer entsprechenden Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz bis auf Weiteres unterlassen.
Gericht sieht keine verfassungsfeindliche „Grundtendenz“ der Gesamtpartei AfD
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt würden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dies führe jedoch nicht dazu, dass die gesamte Partei so geprägt werde, dass in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
Mit dieser Begründung untersagte das Gericht dem Verfassungsschutz vorläufig, die Bundespartei als gesichert rechtsextremistisch zu führen, einzuordnen oder entsprechend zu behandeln.
Beobachter bewerten die Entscheidung als deutlichen Rückschlag für die Behörde.
Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.
Gegen diese Bewertung ging die AfD juristisch vor. Sie reichte Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, da das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat (AZ 13K3895/25 und 13L1109/25). Ziel war es, der Behörde gerichtlich untersagen zu lassen, die Partei als gesichert rechtsextremistisch zu führen und öffentlich so zu bezeichnen.
Der Verfassungsschutz hatte daraufhin eine sogenannte Stillhalte-Zusage abgegeben. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wurde die AfD nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnet.
AfD-Chefin Alice Weidel erklärte zu der Entscheidung: „Ein großer Erfolg für die AfD und ein großer Erfolg für die Demokratie in Deutschland!“
Geht der Streit mit der AfD nun vor das Oberverwaltungsgericht?
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nächsthöhere Instanz ist das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster. Bis zu einer anderslautenden Entscheidung darf die AfD auf Bundesebene nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet werden.
Unabhängig vom Eilverfahren läuft das Hauptsacheverfahren weiter. Darin wird grundlegend geklärt, ob die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch rechtmäßig ist. Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage könnte noch längere Zeit in Anspruch nehmen.