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AfD-Chef Höcke muss wegen NS-Vokabular vor Gericht erscheinen

Höcke muss wegen Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke muss sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 16. Mai Anklage gegen ihn erhoben und das Landgericht Halle hat diese zur Hauptverhandlung zugelassen. Höcke wird beschuldigt, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Der Vorwurf bezieht sich auf eine Wahlkampfveranstaltung der AfD in Merseburg am 29. Mai 2021, bei der Höcke am Ende einer ca. 22-minütigen Rede folgenden Satz sagte: “Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland”. Dabei soll er gewusst haben, dass der letzte Teil dieser Formel eine verbotene Losung der SA der NSDAP ist.

Anklage wird vor Amtsgericht Merseburg verhandelt

Das Landgericht Halle ist der Einschätzung der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Allerdings wird das Hauptverfahren nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet. Zuvor hatte der Thüringer Landtag erneut die Immunität Höckes aufgehoben.

Quelle

Die Informationen basieren auf einer Mitteilung des Landgerichts Halle.

Einschätzung der Wichtigkeit

Die Anklageerhebung gegen Björn Höcke wegen der Verwendung von NS-Vokabular ist ein bedeutendes Ereignis. Als Vorsitzender der AfD in Thüringen und prominenter Vertreter der Partei, kommt dieser Fall einer politischen Führungsperson einer der größten Oppositionsparteien Deutschlands hinzu. Es ist wichtig, dass solche Vorwürfe vor Gericht geklärt werden, um die Grenzen politischer Rhetorik und die Verwendung von historisch belastetem Vokabular zu klären. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Merseburg wird zeigen, ob die Anklage substanziiert ist und ob Höcke tatsächlich Kenntnis von der Bedeutung der verwendeten Losung hatte.

Fazit

Die Anklage gegen Höcke wegen der Verwendung von NS-Vokabular wird vor Gericht verhandelt. Die Bedeutung dieses Falls liegt in der Klarstellung der Grenzen politischer Rhetorik und der Verwendung von historisch belastetem Vokabular. Es bleibt abzuwarten, wie das Verfahren vor dem Amtsgericht Merseburg ausgeht.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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