Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus ihren Reihen ausgeschlossen. Nach Angaben von Teilnehmern einer Fraktionssitzung in Berlin wurde dabei die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit deutlich übertroffen. Dem Ausschluss vorausgegangen waren ein Parteiausschlussverfahren des AfD-Landesvorstands Sachsen-Anhalt und verschiedene gegen Schmidt erhobene Vorwürfe, die dieser zurückwies und mit Gegenvorwürfen beantwortete.
Deutliche Mehrheit für Ausschluss aus der Fraktion
Am Rande der AfD-Fraktionssitzung im Bundestag wurde am Dienstag der Ausschluss von Jan Wenzel Schmidt bekannt. Laut Teilnehmern soll es knapp 100 Stimmen für den Ausschluss gegeben haben, bei jeweils etwa einem Dutzend Nein-Stimmen und Enthaltungen. Erforderlich für einen Rauswurf war eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die nach diesen Angaben deutlich übertroffen wurde.
Schmidt hatte zuvor noch angeboten, seine Fraktionsmitgliedschaft bis zur Sommerpause ruhen zu lassen. Dieses Angebot überzeugte die Fraktionskollegen offensichtlich nicht.
Parteiausschlussverfahren in Sachsen-Anhalt
Dem Fraktionsausschluss war ein Parteiausschlussverfahren des AfD-Landesvorstands in Sachsen-Anhalt vorausgegangen. Dort war Schmidt zuvor Generalsekretär und im Landtag tätig. Bei der Bundestagswahl 2025 hatte er ein Direktmandat geholt.
Vorwürfe und gegenseitige Anschuldigungen
Gegen Schmidt gab es nach Angaben aus Fraktionskreisen eine ganze Reihe von Vorwürfen. Dazu zählten angebliche Geschäftsbeziehungen nach China und mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigung von Mitarbeitern. Schmidt wies die Vorwürfe zurück und erhob seinerseits schwerwiegende Anschuldigungen der Vetternwirtschaft gegen eine Führungsgruppe des AfD-Landesvorstands Sachsen-Anhalt.
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