Ein Bundestagsabgeordneter der AfD steht vor dem Amtsgericht Deggendorf wegen Beleidigung von Personen des politischen Lebens. Ihm wird vorgeworfen, den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) diffamiert zu haben. Sollte das Gericht den Angeklagten schuldig sprechen, droht dem Politiker eine hohe Geldstrafe.
AfD-Politiker vor Gericht
Markus Söder (CSU), der bayerische Ministerpräsident, wurde vom AfD-Bundestagsabgeordneten während einer Rede am Politischen Aschermittwoch im Februar 2023 in Osterhofen als „Södolf“ und „Landesverräter“ bezeichnet. Das berichtete die „Welt“ in ihrer Freitagsausgabe. Aufgrund dieser Beleidigung stellte Söder einen Strafantrag. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München erklärte gegenüber der „Welt“, dass dem Bundestagsabgeordneten zur Last gelegt werde, diese Worte „um so seine Missachtung auszudrücken“.
Strafbefehl und anstehende Hauptverhandlung
Nach Beantragung eines Strafbefehls durch die Generalstaatsanwaltschaft München im November vergangenen Jahres, war dieser vom Amtsgericht Deggendorf erlassen worden. Allerdings hat der AfD-Politiker Einspruch eingelegt. Deshalb wird im März voraussichtlich eine Hauptverhandlung stattfinden. Bei einer Verurteilung droht dem Abgeordneten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro, insgesamt also 24.000 Euro.
Beleidigung von Personen des politischen Lebens
Laut Paragraph 185 des Strafgesetzbuchs ist die Beleidigung ein Antragsdelikt, welches nur nach einem Strafantrag des Betroffenen verfolgt werden kann. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens gerichtet ist. Dann kann die Strafverfolgung auch ohne Antrag der betroffenen Person erfolgen, wenn „die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält“, so ist es im Strafgesetzbuch verankert.
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