Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hat in der Mittwochssitzung des Bundestags zwei Ordnungsrufe und ein Ordnungsgeld erhalten, weil sie Tessa Ganserer von den Grünen wiederholt mit ihrem bürgerlichen Namen ansprach. Die Situation entstand während der Debatte zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz, das den Wechsel von Geschlechtseinträgen und Vornamen vereinfachen soll.
Ordnungsrufe und Ordnungsgeld gegen Beatrix von Storch
Das Verhalten von Beatrix von Storch wurde vom Bundestag als Verstoß „gegen die Würde dieses Hauses“ eingestuft. Nachdem sie die grüne Abgeordnete Tessa Ganserer mit ihrem bürgerlichen Namen nannte, erhielt von Storch zwei Ordnungsrufe und letztendlich ein Ordnungsgeld. Ganserer hatte als erstes Mitglied des Bundestags ihre Transidentität öffentlich gemacht und tritt nun unter einem anderen Vornamen auf. Von Storch wiederholte Ganserers bürgerlichen Namen, als ihr das Wort für eine „persönliche Erklärung“ erteilt wurde, woraufhin der zweite Ordnungsruf folgte.
Online-Kritik und Ordnungsgeld
Nach ihren Ordnungsrufen ging von Storch online und kritisierte die Maßnahmen auf Facebook mit den Worten: „Nach meiner Rede rastete die Linke Pau aus und warf Ordnungsrufe“. Daraufhin verhängte die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) ein Ordnungsgeld gegen von Storch wegen ihrer Äußerungen „in den sozialen Medien“, da diese „despektierliche Kritik an der Sitzungsleitung“ darstellen.
Das Selbstbestimmungsgesetz
Der Bundestag hatte am Mittwochabend den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag in erster Lesung diskutiert. Dieser sieht vor, Geschlechtseinträge und Vornamen künftig deutlich einfacher ändern zu können. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich das „medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität“ in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt habe. Aus den Reihen von AfD und Union kam jedoch teils heftige Kritik gegen den Gesetzesentwurf.
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