Es könnte so einfach sein: Ein ausgefeilter digitaler Prozess und für alle Beteiligten wird es einfacher. Das scheint aber bei der inzwischen eingeführten “Digitalen Krankscheibung” nicht zu funktionieren. Die Ärztekammer Osnabrück beklagt eine erhebliche Mehrbelastung für die Praxen – und für kleinere Arbeitgeber gibt es keine digitale Schnittstelle zum neuen System.
Seit Jahresbeginn sollten die gelben Krankenscheine mit den zwei Durchschlägen eigentlich Geschichte sein und die Arbeitgeber jetzt die Daten zur Arbeitsunfähigkeit (AU) ihrer Angestellten von den Krankenkassen elektronisch anfordern können.
Für Versicherte bringt das neue Verfahren zwar Erleichterungen: Bislang waren Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung vorzulegen oder zuzuschicken und eine Ausführung an die Krankenkasse weiterzureichen.
„Diese schriftliche Bringschuld entfällt nun für gesetzlich Versicherte“ so Dr. Steffen Grüner, Vorsitzender der Bezirksstelle Osnabrück der Ärztekammer Niedersachsen. “Was sich aber nicht ändert: Gesetzlich Krankenversicherte müssen weiterhin rechtzeitig zum Arzt gehen, die Erstellung der elektronischen AU ermöglichen und dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen und zwar auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.”
Für kleinere Arbeitgeber fehlt die digitale Schnittstelle
Mit dem neuen eAU-System sollen die Praxen am Tag des Arztbesuches die AU-Bescheinigung an die Krankenkasse weiterleiten, die die Daten auch dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. „Aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken, u.a. des Bundesdatenschutzbeauftragten, sind aber viele Praxen noch nicht an das System angeschlossen. Ebenso haben gerade kleinere Arbeitgeber keine Möglichkeit der elektronischen Abfrage bei den Krankenkassen.
Man bürdet somit diesen mehr Bürokratie auf und steigert die Kosten für die Lohnbuchhaltung und den Steuerberater. Ebenso sind Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Physio- sowie Psychotherapeuten noch nicht an dem Verfahren beteiligt. Außerdem fehlt es noch an einer gesetzlichen Regelung, um auch für Privatversicherte ein entsprechendes Angebot umzusetzen.“ so Grüner weiter.
“Gelber Schein” wird trotz digitalem Versand zusätzlich ausgedruckt
„Die eAU sollte weniger Bürokratie und Zettelwirtschaft bringen, doch genau das funktioniert nicht immer und ist zur Zeit mit erheblichen Mehraufwand verbunden, denn die Patienten erhalten von den Ärzten weiterhin einen Papierausdruck, somit müssen die Praxen die Daten für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig doppelt bearbeiten. Die Krankschreibung auf Papier ist für den Arbeitnehmer immer noch wichtig, denn sie ist ein Beleg, wenn z.B. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit seitens des Arbeitgebers bestehen sollten und sich die Frage der Lohnfortzahlung stellen sollte. Somit müssen die Praxen digital versenden, zusätzlich aber wie gehabt ausdrucken.
Es ist also klar, dass die e-AU zwar eine Entlastung für die Krankenkassen, aber keine Entlastung für die Praxen darstellt.“ so Grüner weiter. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchte eine zusätzliche Belastung für Ärzte, so verursache das digitale Verfahren 50 Sekunden mehr pro Fall und bedeute somit einen bürokratischen höheren Aufwand, als die papiergebundene Version. „Im Durchschnitt hat jeder Kassenarzt pro Patient nur ein paar Minuten Zeit, da machen 50 Sekunden weniger natürlich viel aus, das System dere-AU ist so nicht tragbar” so Grüner abschließend.