Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) kritisiert die Praxis einiger Kitas, eine Gesundschreibung für Kinder nach einer Erkrankung zu fordern. Die unnötige Belastung überfüllter Praxen sowie der wirtschaftliche Schaden für Eltern, die zur zweiten Arztbesuch freinehmen müssen, werden dabei bemängelt.
Belastung überfüllter Praxen
Jakob Maske, Sprecher des BVKJ, äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ seine Kritik zur Praxis der Kitas: „Gesundschreibungen führen dazu, dass unsere übervollen Praxen mit unnötiger Arbeit belastet sind, und das bei immer weniger werdenden Ressourcen“. Wird ein Attest verlangt, müssen Eltern mit ihrem gesunden Kind zum zweiten Mal zum Kinder- und Jugendarzt, nur um sich die Gesundschreibung zu besorgen. „Da entsteht auch ein wirtschaftlicher Schaden, der in keinerlei Weise zu begründen ist.“
Nur bei meldepflichtigen und ansteckenden Krankheiten gerechtfertigt
Eine Ausnahme in dieser Angelegenheit bilden aus Sicht der Kinder- und Jugendärzte meldepflichtige und ansteckende Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hierzu zählen Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach, Windpocken, Meningokokken, Kopfläuse, Krätze. „Dann sind wir dazu verpflichtet und natürlich auch bereit, solche Untersuchungen umsonst durchzuführen“, sagte Maske.
Ärztliche Untersuchung muss in Rechnung gestellt werden
In allen anderen Fällen sei die Gesundschreibung eine Leistung, die nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Daher müssten Ärzte die Untersuchung dann in Rechnung stellen. Das könne relativ teuer werden – bis hin zu 40 Euro. „Das will man Eltern und Kindern doch nicht zumuten – eine Untersuchung, die medizinisch gesehen gar keine Berechtigung hat“, sagte Verbandssprecher Maske. Er betonte: „Kinder, die 24 Stunden symptomfrei und ansonsten fit sind, dürfen auch in die Kita gehen.“
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