Der Fahrradclub ADFC begrüßt die Einigung von Bundestag und Bundesrat bei der Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Mit der Novelle soll Kommunen mehr Flexibilität bei der Einrichtung von Busspuren, Tempolimits und Anwohnerparken gegeben werden, zugleich soll die Sicherheit des Verkehrs stärker berücksichtigt werden.
Aenderungen im Straßenverkehrsgesetz
Dank der Reform sollen die Kommunen nun mehr Flexibilität erhalten, beispielsweise bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und beim Anwohnerparken. Das Straßenverkehrsgesetz sieht vor, dass Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses geht jedoch noch einen Schritt weiter: Die Sicherheit des Verkehrs darf demnach nicht beeinträchtigt werden.
Stellungnahme des ADFC
Die ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann bewertete die Reform positiv: „Es ist gut, dass Bundesländer und Bundestag nach monatelangem Ringen nun einen tragfähigen Kompromiss für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefunden haben. Die Modernisierung des StVG ist essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen können. Die Novelle stärkt damit zugleich die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in den Gemeinden.“ Es gelte nun, das modernisierte StVG schnellstmöglich über die Ziellinie von Bundestag und Bundesrat zu bringen.
Bisherige Schwierigkeiten und weitere Arbeitsschritte
Das bisherige Straßenverkehrsgesetz war in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt. Aus Sicht des ADFC führte dies in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren oftmals nicht umgesetzt werden konnten.
Im November 2023 lehnten die Bundesländer das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz ab. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat jedoch am Mittwoch einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Somit scheint der Weg für die Neuausrichtung des Straßenverkehrsgesetzes nun frei zu sein.
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