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Home Deutschland & die WeltAbstimmung über Bundeshaushalt 2024 verschoben wegen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Deutschland & die Welt

Abstimmung über Bundeshaushalt 2024 verschoben wegen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

by mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. November 2023
by mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 22. November 2023
Versammlung im Bundestag / Foto: dts
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Die Abstimmung über den Bundeshaushalt 2024 wurde von den Vorsitzenden der Ampelfraktionen verschoben. Dies geschah in Reaktion auf eine Expertenanhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Implikationen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Nachtragshaushalt 2021.

Verschiebung der Abstimmung

Die Ampelfraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich (SPD), Katharina Dröge (Grüne), Britta Hasselmann (Grüne) und Christian Dürr (FDP) sagten am Mittwochnachmittag: „Als Fraktionsvorsitzende der Ampelfraktionen halten wir es für geboten, dieses Urteil sorgfältig bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 zu berücksichtigen“. Deshalb werde die Beschlussfassung des Haushalts 2024 im Deutschen Bundestag nicht, wie bisher geplant, in der kommenden Sitzungswoche stattfinden.

Aufstellung eines verfassungsgemäßen Haushalts

Die haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP), äußerten ebenfalls am Mittwochnachmittag, dass das Bundesverfassungsgericht sie vor große Herausforderungen gestellt habe. Sie beabsichtigen daher, einen Haushalt aufzustellen, der alle Urteilsargumente und das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch in diesem Jahr berücksichtigt.

Rolle der Opposition

Die Ampel-Vertreter betonten, dass auch die Opposition in der Lage sein sollte, einen solchen Haushalt zu prüfen. Sie planen, der Opposition ausreichend Zeit für die parlamentarische Beratung einzuräumen, was explizit von der Opposition gewünscht wurde.

Weitere Maßnahmen

Die Haushälter fordern, dass das Bundesfinanzministerium in Absprache mit der Bundesregierung alle offenen Punkte „schnellstmöglich, aber mit der verfassungsrechtlich gebotenen Sorgfalt“ klärt. Dies dient der Schaffung von Planungssicherheit und der Verantwortung des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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