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Abschiebungen: Herkunftsländer fordern Freiwilligkeitserklärungen von Abzuschiebenden

Mehrere Staaten fordern von ihren aus Deutschland abzuschiebenden Bürgern eine Zustimmung zur Rückführung, berichtet die „Welt am Sonntag“. Diese Praxis stellt die deutsche Politik und die gesetzlichen Regelungen vor Herausforderungen.

Rückführung bedingt durch Freiwilligkeitserklärung

Laut Informationen der „Welt am Sonntag“ erfordern diverse Staaten von ihren Bürgern, die aus Deutschland abgeschoben werden sollen, eine persönliche Zustimmung zur Rückführung. Niedersachsens Innenministerium konkretisierte: „Freiwilligkeitserklärungen werden unter anderem von folgenden Staaten gefordert: Äthiopien, Somalia, Iran, Jordanien, China.“ Bezüglich der Frage, ob diese Zustimmungen nur in Ausnahmefällen oder generell erforderlich sind, antwortete das Ministerium folgendermaßen: „Die Herkunftsstaaten, die eine Freiwilligkeitserklärung fordern, machen die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen, zu der sie im Übrigen völkerrechtlich verpflichtet sind, von der Abgabe dieser Erklärung abhängig. In welcher Form dies zu geschehen hat, wird von den Herkunftsstaaten vorgegeben. Oftmals erfolgt dies durch Unterschreiben einer entsprechenden Erklärung.“

Überredungsversuche und Geldzahlungen

Wie ein namentlich nicht genannter Beamter des Innenministeriums, der selbst solche Fälle bearbeitet hat, gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärte, wird versucht, die betroffenen Iraner oder Somalier dazu zu „überreden“, die Erklärung zu unterschreiben. Als Anreiz würden Geldzahlungen angeboten, die aber „nicht sehr hoch“ seien.

Politische Forderungen und Reaktionen

Der CDU-Innenpolitiker Detlef Seif äußerte sich kritisch zu dieser Praxis: „Länder, die eine Rücknahme ihrer Bürger von deren Freiwilligkeitserklärung abhängig machen, bürden den europäischen Staaten ihre Probleme auf. Deutschland muss, sollte und kann in dieser Frage deutlich mehr Druck auf diese Staaten machen, auch gerade auf europäischer Ebene.“ Seif schlägt vor, bei mangelnder Kooperation der jeweiligen Herkunftsländer Einschränkungen bei der Visavergabe anzuwenden, z. B. für Geschäftsleute oder Parteifunktionäre.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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