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Ablenkung im Straßenverkehr – Kontrollwoche der Polizeidirektion Osnabrück mit bedenklichem Ergebnis

Vom 14. bis zum 20. September stand das Thema „Ablenkung im Straßenverkehr“ im Fokus der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit der Polizeidirektion Osnabrück. Ziel der Aktion: Autofahrer sollen für die Gefahren von Smartphones und anderen Ablenkungen im Straßenverkehr sensibilisiert werden. Das Ergebnis der Kontrollwoche gibt zu denken – fast die Hälfte der kontrollierten Verkehrsteilnehmer haben gegen das Straßenverkehrsgesetz verstoßen und während der Fahrt ein Handy genutzt.

Das Gebiet der Polizeidirektion Osnabrück reicht vom Teutoburger Wald bis zu den ostfriesischen Inseln. Im Rahmen einer Kontrollwoche zum Thema „Ablenkung im Straßenverkehr“ wurden zwischen dem 14. und 20. September rund 550 Fahrzeuge – darunter Pkw, Lkw, aber auch Fahrräder – von den Beamten der Polizei kontrolliert. Die Kontrollwoche fand im sogenannten ROADPOL-Verbund statt. Der Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedsländer der EU versucht gemeinsam und europaweit die häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr zu bekämpfen. Über 100 Polizisten waren direktionsweit an 38 Kontrollorten im Einsatz und stellten 240 Verstöße fest – das entspricht einer Beanstandungsquote von 44 Prozent. „Die Ergebnisse zeigen sehr deutlich, wie präsent das Thema Ablenkung durch Handy und Co ist“, so Marco Ellermann, Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück. „Bedenklich ist die hohe Beanstandungsquote. Nahezu jeder zweite verstieß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dabei erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr 100 Prozent Aufmerksamkeit und darf eben nicht zur Nebensache werden.“

Nutzung des Handys als häufigster Verstoß

Von den 240 Verstößen waren allein 200 Verkehrsteilnehmer wegen der nicht erlaubten Nutzung eines Mobiltelefons oder anderer technischer Geräte während der Fahrt gestoppt worden. Die belangten Pkw- und Lkw-Fahrer müssen nun mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt rechnen. Bei den kontrollierten Fahrradfahrern beträgt das Bußgeld 55 Euro. Auf zwei der Fahrer kommt ein Fahrverbot von einem Monat zu. In 40 Fällen ahndeten die Beamten anderweitige verkehrsrechtliche Verstöße wie zum Beispiel Rotlichtverstöße oder das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten.

Wie Fahren mit 0,8 Promille

Nicht nur die Nutzung von Handys und Smartphones, auch Trinken, Essen, Rauchen oder das Bedienen des Radios beziehungsweise Navigationsgerätes führt zu Unaufmerksamkeit. „Ablenkung am Steuer verringert die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen und verlängert die Reaktionszeiten“, so Ellermann. Wie wissenschaftliche Studien belegen, ist Telefonieren während der Fahrt genauso gefährlich, wie Fahren mit 0,8 bis 1 Promille Blutalkohol. Internationale Studien belegen noch dazu, dass Ablenkung mit der Hälfte der Verkehrsunfälle in Zusammenhang steht.


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