Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück ordnet für das gesamte Osnabrücker Land die so genannte Aufstallung an.
In Stadt und Landkreis Osnabrück müssen ab Freitag, 19.Dezember, Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder in Schutzvorrichtungen gehalten werden, die nach oben und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind. Auch wenn aus rechtlichen Gründen diese Stallpflicht erst in der Nacht zum Freitag um 24 Uhr wirksam wird, bittet der Veterinärdienst alle Geflügelhalter dringend, die Tiere nach Möglichkeit sofort in Ställen zu halten. In Stadt und Landkreis Osnabrück werden derzeit mehr als 7,5 Millionen Stück Geflügel gehalten, in den Risikogebieten leben rund 850.000 Stück Geflügel.
In begründeten Einzelfällen kann der Veterinärdienst Ausnahmen genehmigen, soweit eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist, dem Seuchenrisiko auf andere Weise wirksam begegnet wird und sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Formulare für die Ausnahmeanträge finden sich im Internet auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de
Quelle: PM, LKOS - Foto: CC BY-SA 3.0 Matthias M.