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Startseite AktuellAb sofort gilt in Niedersachsen ein „Besuchsverbot“ auf eigenem Grundstück und in den eigenen Vier Wänden [Update]
AktuellLandkreis OsnabrückOsnabrück

Ab sofort gilt in Niedersachsen ein „Besuchsverbot“ auf eigenem Grundstück und in den eigenen Vier Wänden [Update]

von Hasepost 4. April 2020
von Hasepost 4. April 2020
Absperrung
18

Am Freitagabend kristallisierte sich langsam heraus, welche teils drastischen Verschärfungen die überraschende Baumarkt-Öffnung in Niedersachsen begleiten.

[Update 10:45 Uhr] Der Passus mit dem Besuchsverbot wurde um die geltenden Ausnahmeregelungen ergänzt.

Neben einem von zahlreichen Lesern u.a. bei Facebook als kurios empfundenen Betriebsverbot für Autowaschanlagen, Handyläden und Telefonshops, beinhaltet die neue Verordnung der Landesregierung auch ein Besuchsverbot für private Grundstücke und Wohnungen, sowie eine sehr strenge Definition von Verwandschaftsbeziehungen, die nun zum Beispiel auch Onkel und Tanten von Beerdigungen und Hochzeiten ausschließt [sofern man sich danach nicht in einem im Baumarkt trifft; Anmerkung des Redakteurs].

Kein Besuch mehr auf privaten Grundstücken und in Wohnungen

Das Besuchsverbot regelt, dass Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück auf die Angehörigen des eigenen Haushalts beschränkt sind, beginnend mit Samstag, dem 4. April 2020.
Ausnahmen gelten für den Besuch bei Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, wenn diese außerhalb von Einrichtungen wohnen, sowie die Wahrnehmung des Umgangs- und Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich

Bei Beerdigungen und Hochzeiten gilt nun die Definition, dass zum „engsten Familienkreis“ ausschließlich Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie gehören, das heißt nur direkte Verwandte wie Großeltern – Eltern – Kinder, jedoch nicht Geschwister oder Geschwister der Eltern (z.B. Tante, Onkel).

Betriebskantinen dürfen wieder öffnen

Um die Versorgung des Personals sicherstellen zu können, dürfen Betriebskantinen, die insbesondere in den Krankenhäusern für das Personal wichtig sind, unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften wieder geöffnet werden, ebenso Bau- und Gartenmärkte, deren Öffnung ab Samstag bislang die höchste mediale Aufmerksamkeit bekommen hat.

Für die Öffnung von Bau- und Gartenmärkte sind allerdings die üblichen strengen Abstands- und Hygienevorgaben zu beachten. Landkreis und Stadt Osnabrück fordern die Märkteverantwortlichen auf, Konzepte zu entwickeln, die größere Personenansammlungen unbedingt verhindern.

Polizei und Ordnungsamt sollen „Test“ mit den Baumärkten kontrollieren

Die Umsetzung der Baumarktöffnung soll, so erläuterte es die die Stadt Osnabrück in einer Erklärung an die Presse, am Samstag und später auch regelmäßig von der Polizei und den Ordnungsbehörden kontrolliert werden. Gegebenenfalls werden wieder verschärfende Regelungen oder konkret hygienische und organisatorische Auflagen erlassen. Dies kann für einzelne Märkte, aber auch für die gesamte Branche gelten. Es handelt sich insofern um einen Test, die Märkte zu öffnen, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen.

Zugleich appellieren Landkreis und Stadt Osnabrück an die Kundinnen und Kunden, die Einrichtungen nur bei notwendigen Anliegen zu nutzen.

Mit Material der Stadt Osnabrück.

 

 

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