Amtsgericht Osnabrück / Foto: Groenewold
Ab Montag (19. September) wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Osnabrück der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Zeitgleich werden die Grundakten ab diesem Tag elektronisch geführt.
Nach den Amtsgerichten Aurich, Braunschweig und Hameln, die bereits auf die elektronische Grundakte umgestellt haben, wird sukzessive in allen weiteren der insgesamt 80 Grundbuchämter in Niedersachsen der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Dieser nächste Schritt zur digitalen Justiz wird nunmehr im September beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Osnabrück als eines der ersten weiteren Grundbuchämter gemacht-.
Notare sind verpflichtet
Ab diesem Zeitpunkt sind Notare grundsätzlich verpflichtet, Anträge und Dokumente elektronisch an das Grundbuchamt Osnabrück zu übermitteln und diese mit einer prüfbaren qualifizierten Signatur zu versehen. Alle übrigen Verfahrensbeteiligten können nach den Vorgaben der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten Dokumente elektronisch übermitteln. Die elektronische Einreichung ermöglicht eine sofortige Bearbeitung und erspart dem Gericht einen aufwändigen Scanprozess.
Anträge müssen ausschließlich an das besondere EGVP-Postfach des Grundbuchamtes gerichtet werden. Eine Weiterleitung vom allgemeine EGVP-Postfach erfolgt nicht.
Einführung der elektronischen Grundakte
Alle ab dem 19. September eingereichten Anträge und Nachweise werden in die elektronische Grundakte übertragen und ausschließlich elektronisch aufbewahrt. Die bis dahin für das Grundbuch in Papier geführte Grundakte bleibt mit dem Stand 18. September bestehen. Einblick in diese oder die fortan elektronisch geführte Grundakte kann durch das Grundbuchamt gewährt werden.