Nachdem die 50er-Inzidenz den fünften Werktag in Folge überschritten wurde gilt ab Freitag in vielen Bereichen die „3G-Regel“
In welchen Bereichen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete (= 3G) Zutritt haben, regelt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung unter anderem anhand von drei Warnstufen. Hinzu kommt der Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz. Dieser ist in der Stadt Osnabrück am Mittwoch, 25. August, den fünften Werktag in Folge überschritten. Die Stadt hat dies in einer Allgemeinverfügung festgestellt.
Die Folge: In weiten Teilen des öffentlichen Lebens müssen Menschen ab Freitag, 27. August, nun geimpft, genesen oder getestet sein (3G-Regel).
Restaurantbesuch? Nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete
Diese Regel gilt ab Freitag bei der Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 bis zu 1.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden. Dasselbe gilt in Gastronomiebetrieben oder Beherbergungsstätten. Auch wer eine körpernahe Dienstleistung entgegennimmt oder eine Sportanlage in geschlossenen Räumen nutzt, unterliegt der 3G-Regel. Sportanlagen beinhalten auch Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen und Saunen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind unter anderem Zusammenkünfte, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind sowie religiöse Veranstaltungen. Auch für Kinder unter sechs Jahren oder Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, gilt die 3G-Regel nicht.
Bereits ab sofort gilt 3G in Clubs und Shisha-Bars
Unabhängig von der Inzidenz und damit bereits ab Mittwoch, 25. August, gilt die 3G-Regel bei Veranstaltungen mit zwischen 1000 und 5000 Teilnehmenden sowie bei Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmenden. Auch in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen gilt bereits jetzt die 3G-Regel. Entscheiden sich Betreiber:innen, nur Geimpfte und Genesene (2G) einzulassen, entfällt die Maskenpflicht.