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Ab dem 24.12.: FFP2-Maskenpflicht im Zoo Osnabrück und maximal 70% Auslastung

Dieser Polarfuchs nimmt die neuen Regeln mit Gelassenheit. / Foto: Zoo Osnabrück (Lisa Simon)

Mit der Corona-Warnstufe 3, die in Niedersachsen vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar gilt, gelten auch im Zoo Osnabrück vorübergehend neue Corona-Regeln. Auf dem gesamten Zoogelände herrscht dann Maskenpflicht, dafür dürfen die Tierhäuser geöffnet bleiben. Eine Besucherampel auf der Zoohomepage informiert über das Besucheraufkommen vor Ort.

Bereits seit dem 17. Dezember haben im Zoo Osnabrück die Tierhäuser mit FFP2-Maskenpflicht wieder geöffnet, da in dieser Jahreszeit generell sehr viel weniger Menschen den Zoo besuchen. Zusätzlich gilt auf dem gesamten Zoogelände die 2G-Regel. Auch in den Weihnachtsferien, während denen in ganz Niedersachsen die Corona-Warnstufe 3 gilt, dürfen die Tierhäuser weiter geöffnet bleiben. „Das war für uns erstmal sehr positiv, auch dass der Zoo einfach geöffnet bleiben kann – letztes Jahr um diese Zeit waren wir ja bereits seit knapp zwei Monaten geschlossen“, sagt Philip Freund, Serviceleiter im Zoo Osnabrück.

Ampel zeigt Besucheraufkommen

Damit die Häuser auch während der Warnstufe 3 geöffnet bleiben dürfen, muss der Zoo nachweislich das Besucheraufkommen auf 70 Prozent der möglichen Kapazität begrenzen. „Wir werden in diesem Zeitraum die Besucher am Eingang zählen und auf unserer Website mit einer Ampel über das Besucheraufkommen informieren“, erklärt Freund. „Erfahrungsgemäß rechne ich aber nicht damit, dass wir in dieser Zeit auch nur annähernd die 70 Prozent erreichen.“

FFP2-Maskenpflicht im ganzen Zoo

Mit der Warnstufe 3 gibt es eine weitere Änderung, die für viele Besucher weniger erfreulich sein dürfte: Ab dem 24. Dezember, also auch bereits an Heiligabend, an dem alle Kinder kostenlos in den Zoo eingeladen sind, gilt auf dem gesamten Zoogelände drinnen wie draußen eine FFP2-Maskenpflicht. Bisher musste lediglich im Eingangsbereich, bei der Gastronomie, auf den Toiletten sowie in den Tierhäusern eine Maske getragen werden. „Wir können uns das leider auch nicht frei aussuchen, sondern sind wie alle anderen an die Vorschriften gebunden. Unsere Besucher möchten wir deshalb darum bitten ab dem 24. Dezember auf dem gesamten Zoogelände immer eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Maske zu tragen“, erklärt Freund. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen auch eine andere Maske tragen und Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Wenn die Corona Warnstufe 3 nach dem 2. Januar wieder aufgehoben wird, gilt die FFP2-Maskenpflicht wieder lediglich in den Tierhäusern.

Über alle aktuellen Corona-Regeln informiert der Zoo unter: www.zoo-osnabrueck.de.


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