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Startseite Deutschland & die WeltAb 2026 mehr Hausarztleistungen dank neuer Vergütung
Deutschland & die Welt

Ab 2026 mehr Hausarztleistungen dank neuer Vergütung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. August 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 25. August 2025
Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf Kriterien für Vergütungspauschalen in Hausarztpraxen geeinigt. Patienten sollen ab 2026 von einem breiteren Versorgungsangebot profitieren können; offen ist, wie schnell die Änderungen in den Praxen ankommen.

Neue Anreize für Hausarztpraxen

„Wir haben gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen ersten Schritt hin zu mehr Patientenorientierung gemacht“, sagte stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis der „Rheinischen Post“ (Montag). „Mehr Sprechstunden am Freitagnachmittag, mehr Praxen, die Hausbesuche durchführen und eine bessere hausärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnenden sind nur drei der zehn Punkte, die wir erreichen wollen“, ergänzte sie.

„Über die gezielte Verknüpfung der Finanzierung mit der Struktur des vorgehaltenen Versorgungsangebotes gibt es künftig einen neuen Anreiz für die Praxen, hier mehr auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zu hören“, sagte Stoff-Ahnis. Allerdings ist noch offen, ob und wann die Patienten von der Neuregelung etwas merken werden. Denn: „Wir wissen noch nicht, wie viele hausärztliche Praxen ihre Versorgungsangebote nun anpassen“, sagte die GKV-Vizechefin.

Von Strukturpauschale zur Vorhaltepauschale

Hintergrund sind neue Kriterien, die Hausarztpraxen künftig erfüllen müssen, um noch bestimmte Gelder zu erhalten – bislang sind diese Zahlungen nicht an solche Bedingungen geknüpft. Die bisherige „Strukturpauschale“ macht etwa ein Drittel – rund drei Milliarden Euro – der Vergütung aller hausärztlichen Praxen aus. Sie wurde dafür gezahlt, dass die Praxen überhaupt an der Patientenversorgung teilnehmen. Ab dem 1. Januar wird die bisherige Pauschale durch eine sogenannte „Vorhaltepauschale“ ersetzt – und nur noch dann gezahlt, wenn die Praxen ihren Patienten definierte Leistungen anbieten.

Zehn solcher Kriterien haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Neben den Sprechstunden in Randzeiten und regelmäßigen Pflegeheimbesuchen gehören etwa auch Videosprechstunden oder eine bestimmte Zahl von Impfungen und Ultraschalluntersuchungen zu den Kriterien, die für die Pauschale erfüllt werden müssen.

Gesetzliche Grundlage

Die neu geregelte Pauschale geht zurück auf eine Vorgabe des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD), der mit den Maßnahmen die hausärztliche Versorgung in Deutschland verbessern wollte. Der alte Bundestag hatte dafür das sogenannte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz noch im vergangenen Januar beschlossen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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