Die Bundesregierung steht wegen der anhaltenden Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen unter wachsendem Rechtfertigungsdruck. Juristen verweisen auf eine zunehmend fragile Rechtsgrundlage, während die Innenminister der Länder teils scharf über Nutzen und Zulässigkeit der Maßnahme streiten. Vor dem Inkrafttreten des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems am 12. Juni 2026 wächst die Kritik an der Berufung der Bundesregierung auf eine europarechtliche Notstandsregelung.
Jurist zweifelt an rechtlicher Basis
Der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym warnt vor den rechtlichen Risiken der aktuellen Praxis. „Das juristische Eis wird immer dünner“, sagte Thym dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Das liegt zum einen daran, dass eine Ausnahmesituation schwerer anzunehmen sein wird.“ Außerdem tritt am 12. Juni 2026 das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. „Damit kann sich die Bundesregierung nur noch schwer darauf berufen, dass ihr die Anwendung der regulären EU-Regeln unzumutbar wäre, weil diese nicht funktionieren“, sagte Thym.
Die Zurückweisungen sind europarechtlich hoch umstritten, denn eigentlich sind die Mitgliedstaaten angehalten, Asylanträge zu prüfen. Die Bundesregierung beruft sich allerdings auf einen sogenannten EU-Notstands-Artikel, der es ermöglicht, nationales Recht über europäisches Recht zu stellen, wenn „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ besteht.
Unionsminister pochen auf Grenzkontrollen
Die Innenminister der Union halten an der Maßnahme fest. „Ich unterstütze die Entscheidung des Bundesinnenministers, an den Grenzkontrollen festzuhalten“, sagte Baden-Württembergs Migrations- und Justizministerin Marion Gentges dem „Focus“. „Die Grenzkontrollen haben einen deutlichen Effekt auf die zurückgehenden Migrationszahlen in Deutschland“, so die CDU-Politikerin.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht die Zurückweisungen als „weltweites Signal für die Migrationswende“. Die Zeit der naiven Migrationspolitik sei vorbei. „Solange die europäischen Außengrenzen nicht konsequent gesichert sind, müssen wir weiter nationale Verantwortung übernehmen.“
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) bewertet die Maßnahmen als zentralen Baustein einer Kursänderung in der Asylpolitik. Er sieht durch die Zurückweisungen den ersten Schritt der Asylwende als gelungen an. „Im zweiten Schritt der Asylwende legen wir den Fokus klipp und klar auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht.“
SPD-geführte Länder warnen vor rechtlichen Risiken
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) äußert Zweifel an der rechtlichen Tragfähigkeit und Notwendigkeit der Zurückweisungen. „Die Frage der rechtlichen Bewertung ist noch nicht abschließend geklärt“, sagt die SPD-Politikerin. „Eine Notlage kann ich mit Blick auf Niedersachsen angesichts der auch in diesem Jahr noch einmal deutlich gesunkenen Zugangszahlen nicht erkennen“, räumt sie ein. Behrens warnt zudem vor einer Überlastung der Bundespolizei. „Entscheidend ist aus der Länderperspektive, dass die Bundespolizei auch weiterhin in der Lage ist, ihre vielfältigen anderen Aufgaben vollständig zu bewältigen.“ Dazu gehörten beispielsweise die Sicherung von Bahnhöfen und Flughäfen oder die Unterstützung der Länder bei Rückführungen.
Bremens Integrationssenatorin Claudia Schilling (SPD) ist ebenfalls kritisch: „Jeder Mensch hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Asylverfahren“, sagt sie. Dieses müsse gewährleistet sein. „Aus arbeits- und sozialpolitischer Sicht ist mir wichtig, dass wir den Blick auch auf Integration und Teilhabe richten“, sagt Schilling. „Viele der Menschen, die zu uns kommen, sind jung und bringen Potenziale mit, die wir angesichts des Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt nicht ungenutzt lassen sollten.“
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