Der Deutsche Städtetag fordert vor der entscheidenden Bundesratsbefassung zum Kritis-Dachgesetz deutlich niedrigere Schwellenwerte für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Präsident Burkhard Jung (SPD) dringt auf eine Herabsetzung der vorgesehenen Grenze von 500.000 auf mindestens 150.000 Einwohner und warnt vor einem „Flickenteppich“ bei der Umsetzung. Das im Bundestag bereits beschlossene Gesetz soll am Freitag im Bundesrat beraten werden und ist dort zustimmungsbedürftig.
Städtetag drängt auf umfassende Änderung
Präsident Burkhard Jung (SPD) sagte der "Rheinischen Post" (Donnerstag), in deutlich mehr Städten müssten die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur geschützt werden können. „Wir appellieren an den Bundesrat, für das Kritis-Dachgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, um den geplanten Schwellenwert von 500.000 Einwohnern auf mindestens 150.000 herabzusetzen“, erklärte der Leipziger Oberbürgermeister.
Kritik am hohen Schwellenwert
Der Leipziger Oberbürgermeister erklärte weiter: „Brandanschläge auf Stromversorgung und Eisenbahnstrecken oder Cyberangriffe auf Rechenzentren zeigen, wie notwendig Krisenvorsorge und Schutzmaßnahmen sind.“ Deshalb sei es richtig, dass ein Kritis-Dachgesetz endlich angegangen werde. „Allerdings ist der pauschale Schwellenwert von 500.000 Einwohnern für die Einordnung zum Beispiel von Kraft- oder Wasserwerken als kritische Infrastruktur noch viel zu hoch.“
Niemandem leuchte ein, „warum Einrichtungen, die etwas kleiner sind, aber dennoch viele Menschen versorgen, nicht besonders geschützt werden sollen. Denn auch Anlagen mit einem kleineren Einzugsbereich können Ziel von Angriffen sein“, so Jung. Zwar sei eine Öffnungsklausel geplant. „Damit droht wieder ein Flickenteppich, wir brauchen aber eine wirksame bundesweite Regelung“, forderte Jung.
Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat
Anfang Februar hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet, es bedarf jedoch der Zustimmung des Bundesrates, der darüber am Freitag beraten wird. Die zuständigen Ausschüsse hatten bereits empfohlen, das Gesetz in der jetzigen Form abzulehnen.
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