Barrierefreiheit, Brandschutz, Nachhaltigkeit … Oftmals fehlt kleineren Kultureinrichtungen für dringend erforderliche Investitionen das Geld. Hier kann das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen des Landes Niedersachsen vielleicht helfen. 2026 vergibt der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) erneut Zuschüsse des Landes Niedersachsen zur Förderung von Investitionen. Antragsfrist ist der 18. Mai.
Förderung von Kunst und Kultur in Stadt und Landkreis
Gefördert werden kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Stadt und Landkreis Osnabrück, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater ebenso wie nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen oder Musikzentren. Im Antrag müssen sowohl die Notwendigkeit als auch der Umfang der geplanten Maßnahme nachvollziehbar dargelegt werden; das gilt
auch für den nachhaltigen Nutzen.
Qualität soll gefördert werden
Mit Unterstützung aus dem Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen konnte der Heimatverein Rieste seine Vereinsräume neu gestalten. / Foto: Stefan Walter
Der LVO fördert bauliche Investitionen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, ferner Anschaffungen einschließlich digitaler Infrastruktur oder Veranstaltungstechnik. Sie sollen unter anderem zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität sowie der Aufenthaltsqualität beitragen. Von diesem Förderprogramm konnte 2025 zum Beispiel der Heimat- und Verkehrsverein Ankum profitieren und eine neue Küche für sein Heimathaus anschaffen. Der Kur- und Verkehrsverein Hasbergen baute an einem restaurierten historischen Wasserturm ein Gartenhaus und schuf zusätzlich eine Sitzgelegenheit, das Piesberger Gesellschaftshaus erhielt endlich eine
robuste, sichere Rollstuhlrampe und der Heimatverein Rieste konnte seine Vereinsräume neu gestalten.
Mit finanzieller Unterstützung des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land und umfangreicher Eigenleistung errichtete der Kultur- und Verkehrsverein Hasbergen am dortigen Alten Wasserturm ein Gartenhaus. / Foto: Gordian Niehenke
Wie Fördermittel beantragt werden können
Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von 1.000 Euro bis zu 25.000 Euro. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der Gesamtausgaben. Ehrenamtliches Engagement kann als fiktive Ausgabe einberechnet werden; Näheres regeln die Förderrichtlinien.
Anträge können bis spätestens 18. Mai beim Landschaftsverband Osnabrücker Land eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare zum Herunterladen sind auf der Website des Landschaftsverbandes zu finden. Bei Fragen wenden Sie sich an Nina Hauff (Telefon: 0541 600 585-16, E-Mail: hauff@lvosl.de).
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