Im Jahr 2025 haben die Mitgliedsländer der Europäischen Union nur in geringem Umfang Asylbewerber zurückgenommen, für die sie nach Einschätzung Deutschlands gemäß Dublin-Verordnung zuständig wären. Nach Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, wurde nur ein Bruchteil der positiv beschiedenen Übernahmeersuchen tatsächlich umgesetzt. Die Bilanz für 2024 fiel dabei noch schlechter aus als für 2025.
Nur wenige tatsächliche Überstellungen im Jahr 2025
Nach Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, wurden im Jahr 2025 in 35.942 Fällen Übernahmeersuchen an einen der anderen 26 EU-Staaten gestellt. In 23.912 Fällen wurden diese Anträge positiv beschieden. Tatsächlich überstellt wurden jedoch lediglich 5.377 Asylbewerber. Schlusslicht war Italien mit einer Überstellung und 6.229 Ersuchen.
Schlechtere Bilanz im Jahr 2024
Im Jahr 2024 sah die Bilanz noch schlechter aus als 2025. In 74.583 Fällen wurde die Überstellung damals von Deutschland beantragt, in 44.431 Fällen stimmten EU-Partner einer Überstellung zu. Doch nur in 5.827 Fällen fand sie statt.
Regelungen der Dublin-Verordnung und umgekehrte Fälle
Die Dublin-Verordnung ist Teil des europäischen Asylsystems und besagt, dass in der Regel der Staat für die Abwicklung von Asylverfahren zuständig ist, in dem Asylbewerber zuerst den Boden der EU betreten. Reisen sie in andere EU-Staaten wie Deutschland weiter, muss das Ersteinreiseland sie überwiegend zurücknehmen.
Laut Bamf-Zahlen wurden im vorigen Jahr umgekehrt 16.530 Übernahmeersuchen für Asylbewerber an Deutschland gerichtet. 10.512-mal erteilten die hiesigen Behörden ihre Zustimmung. Wirklich gekommen sind jedoch nur 4.865 Asylbewerber.
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