Nach der Veröffentlichung der Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt fordert die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), konsequente Maßnahmen gegen Diskriminierung in deutschen Behörden. Die Untersuchung zeigt laut Abschlussbericht, dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar ist und strukturelle Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen.
Pawlik fordert Konsequenzen aus Inra-Studie
Bundesbeauftragte für Antirassismus Natalie Pawlik (SPD) sieht angesichts der Ergebnisse der Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) dringenden Handlungsbedarf in staatlichen Einrichtungen. "Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen", sagte Pawlik der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).
"Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können. Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, Polizei, Bildungssystem oder Justiz entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit", betonte Pawlik in der "Rheinischen Post".
Entscheidungsträger in diesen Bereichen trügen daher "große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen", so Pawlik weiter in der "Rheinischen Post". "Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben."
Auswertung der Ergebnisse und Aktionsplan gegen Rassismus
Neben dem Bundesinnenministerium werde auch die Antirassismusstelle die Ergebnisse der Inra-Studie auswerten. "Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen und Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen, den ich innerhalb der Bundesregierung koordiniere", sagte Pawlik der "Rheinischen Post".
Rassismus in Behörden und Lücken im Rechtsrahmen
Für die Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) hatten die Wissenschaftler nach Angaben des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten. Über drei Jahre untersuchten sie Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden.
Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur, hieß es im Abschlussbericht.
Auf struktureller Ebene zeigt die Studie demnach, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen. So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.
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