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Startseite Deutschland & die WeltKoalition verlängert Übergangsfrist für freie Musikschullehrkräfte bis 2027
Deutschland & die Welt

Koalition verlängert Übergangsfrist für freie Musikschullehrkräfte bis 2027

von Hasepost Redaktion 25. Februar 2026
von Hasepost Redaktion 25. Februar 2026
Geigen (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die schwarz-rote Koalition will die unklare Rechtsstellung freier Lehrkräfte an Musikschulen vorerst nicht endgültig regeln und verlängert die bestehende Übergangsregelung bis Ende 2027. Laut „Tagesspiegel“ sollen Musikschulen, Volkshochschulen und andere Bildungsträger damit zunächst entlastet werden, während eine Arbeitsgruppe an einer langfristigen Lösung arbeitet.

Übergangsregelung bis 2027 verlängert

Die schwarz-rote Koalition braucht nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ noch Zeit, um für die unklare Rechtsstellung freier Lehrkräfte an Musikschulen eine endgültige Lösung zu finden. Die Übergangsregel nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil wird demnach bis Ende 2027 verlängert. Das verschaffe Musikschulen, Volkshochschulen und anderen, die mit freien Mitarbeitern arbeiten, „erst mal Luft“, berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Koalitionskreise.
Gleichzeitig wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese soll auf Grundlage eines konkreten Regelungsvorschlags des Bundesarbeitsministeriums unter enger Einbindung der Koalitionsfraktionen eine langfristige Lösung erarbeiten. Ziel ist es demnach, „zeitnah Klarheit für die Betroffenen zu schaffen und eine dauerhaft tragfähige Perspektive zu entwickeln“, wie Koalitionskreise dem „Tagesspiegel“ erläuterten.

Herrenberg-Urteil als Auslöser

Das Problem ist die Rechtsstellung von Lehrkräften an Musikschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Volkshochschulen oder privaten Instituten. Viele von ihnen hatten immer auf Honorarbasis und selbstständig gearbeitet. Doch im Jahr 2022 fällte das Bundessozialgericht das sogenannte Herrenberg-Urteil. Darin stellte es klar, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, wenn die Lehrkräfte in organisatorische und administrative Abläufe eingebunden sind.
Damit drohten Hunderttausende Menschen plötzlich in eine illegale Scheinselbstständigkeit zu geraten. Umgekehrt kann das Urteil die Position von allen Betroffenen verbessern, die gern fest angestellt wären, diesen Wunsch aber bisher nicht durchsetzen konnten.

Politische Weichenstellungen vor den Neuwahlen

Nach dem Bruch der Ampel wurde – noch vor den Neuwahlen und mit Stimmen von SPD, Grünen und Union – bereits eine erste Übergangsregel geschaffen, die nun verlängert wird. Bisher, wie in Zukunft, kann die Übergangsregel nur genutzt werden, wenn beide Vertragsparteien das wollen.

✨ mit KI bearbeitet

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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