Union und SPD haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes verständigt, die zentrale Vorgaben der bisherigen Wärmewende im Gebäudebereich aufhebt. Die bislang geltende 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen, ebenso wie das Verbot alter Heizkessel und verschiedene Beratungspflichten. Stattdessen soll eine „Grüngasquote“ vorgegeben werden, deren Wirkung auf die Klimaziele bis 2040 überprüft werden soll.
Union und SPD kippen 65-Prozent-Vorgabe
Union und SPD wollen die von der Ampelkoalition eingeführte Vorgabe streichen, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ebenfalls entfallen soll das von den Vorgängerregierungen eingeführte und mehrfach verschärfte Verbot alter Heizkessel. Beratungspflichten beim Heizungskauf sollen abgeschafft werden. Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern sollen künftig nicht mehr zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sein.
Jens Spahn (CDU), Unionsfraktionschef, sagte dazu am Dienstagabend: „Wir schaffen das Habecksche Heizungsgesetz ab.“ Weiter erklärte er: „Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache. Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen.“
Neue Vorgaben zu „Grüngasquote“ und Bioanteilen
Statt der bisherigen Regelungen soll auch für Bestandsbauten ab 2028 eine sogenannte „Grüngasquote“ von bis zu einem Prozent eingeführt werden. Diese Quote soll regelmäßig angehoben werden, sodass der Anteil an grünem Wasserstoff und Biogas steigt. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sollen ab 2029 einen Bioanteil von zehn Prozent haben. Bis 2040 soll dieser Anteil in drei nicht näher vereinbarten Schritten erhöht werden. Für das Jahr 2030 ist vorgesehen zu überprüfen, ob die Klimaziele mit der Reform noch erreichbar sind.
Matthias Miersch, SPD-Fraktionschef, betonte, man sei mit unterschiedlichen Vorstellungen in die Verhandlungen gegangen. „Das alte Heizungsgesetz wird abgeschafft, aber ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz kommt“, sagte er. Verbraucher hätten zukünftig die Freiheit, selbst ihre Entscheidung zu treffen. „Ich muss dann auch damit kalkulieren, was im Zweifel auf mich zukommt.“
Warnungen von Instituten und Sozialverband
Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Wuppertal Instituts kam zuletzt zu dem Ergebnis, dass das Gasnetz bis 2045 nicht klimaneutral betrieben werden könne, weil nicht ausreichend Biomethan und grüner Wasserstoff verfügbar sein werde. Die Knappheit dieser Gase kann zudem zu stark steigenden Preisen für Haushalte mit Gasheizungen führen, der Paritätische Gesamtverband warnt vor einer „Kostenfalle“. Wissenschaftler raten dazu, Biomethan und grünen Wasserstoff vor allem für die Industrie und Bereiche wie etwa die Zement- und Stahlproduktion zu nutzen, da diese anders kaum oder nur mit sehr hohen Kosten klimaneutral gemacht werden können.
Die Bundesregierung musste die 65-Prozent-Regelung durch eine alternative Klimaschutzlösung ersetzen, denn bis zum 25. März muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm vorlegen. Darin muss sie laut Bundes-Klimaschutzgesetz aufzeigen, wie sie sämtliche Klimazwischenziele bis 2040 erreichen will. Eine Streichung der Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, würde ohne adäquaten Ersatz die CO2-Minderungslücke bis 2040 allerdings vergrößern.
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