Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat beim Bundesverfassungsgericht eine 177-seitige Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht und beruft sich dabei auf neue Hinweise auf mutmaßliche Auszählungsfehler bei der Bundestagswahl. Acht Wahlberechtigte hätten eidesstattlich versichert, das BSW in Wahllokalen gewählt zu haben, in denen die Partei laut amtlichem Ergebnis mit null Stimmen ausgewiesen wurde, während dort zugleich Bündnis Deutschland (BD) besonders hohe Resultate erzielt haben soll.
BSW verweist auf acht eidesstattliche Versicherungen
In der beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerde verweist das BSW auf Aussagen von acht Wahlberechtigten. Diese erklärten, sie hätten das BSW in Wahllokalen gewählt, die nach der Auszählung jeweils null Stimmen für die Partei auswiesen. Gleichzeitig habe in genau diesen Wahllokalen die Kleinstpartei Bündnis Deutschland (BD) „extremst überdurchschnittliche Ergebnisse“ erzielt. So steht es in der 177-seitigen Wahlprüfungsbeschwerde, aus der der „Stern“ zitiert. Die acht eidesstattlichen Versicherungen der Wähler finden sich im Anhang der Beschwerde.
Parteispitze spricht von „nachweislich falschen Ergebnissen“
Amira Mohamed Ali, Parteichefin des BSW, bezeichnete die in der Beschwerde aufgeführten Vorgänge als Beleg für schwerwiegende Fehler. „Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen“, sagte sie dem „Stern“ mit Verweis auf die neuen Zeugen. Ihre Schlussfolgerung laut „Stern“: „Wir wissen damit, dass das amtliche Endergebnis falsch ist.“
Keine Klage auf Einzug in den Bundestag
Sahra Wagenknecht erklärte dem „Stern“, das BSW habe „Unregelmäßigkeiten und systematische Zählfehler zu unseren Lasten“ klar nachgewiesen. Sie betonte laut „Stern“, dass das BSW nicht auf den Einzug in den Bundestag klage. Es gehe lediglich um die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses der letzten Bundestagswahl und das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System.
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