Datenschützer äußern deutliche Kritik an den Plänen der Deutschen Bahn zum flächendeckenden Einsatz von Bodycams beim Zugpersonal. Sie sehen erhebliche Eingriffe in die Grundrechte und fordern strenge Vorgaben zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste. Vertreter von Aufsichtsbehörden und Stiftungen mahnen Transparenz, technische Beschränkungen und einen Verzicht auf permanente Aufzeichnung an.
Starker Eingriff in Grundrechte
Der für die Deutsche Bahn zuständige Landesdatenschutzbeauftragte aus Hessen, Alexander Roßnagel, kritisierte die geplanten Maßnahmen deutlich. Die Nutzung von Bodycams stelle „einen starken Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen dar“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). Zwar sei „der Schutz von Leib und Leben ein hohes Rechtsgut“, allerdings seien „auch die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste zu berücksichtigen“. Die Aufnahmen seien daher nur anlassbezogen zulässig und müssten „auf das geringstmögliche Maß reduziert sein“.
Laut dem Datenschutzbeauftragten bedeutet dies insbesondere, dass alle Fahrgäste darüber informiert werden müssen, wenn sie gefilmt werden, und die Bodycams lediglich in „eskalierenden Situationen“ Aufnahmen speichern dürfen. Dabei müsse die Datenverarbeitung immer vor Missbrauch geschützt sein, so Roßnagel gegenüber dem RND.
Warnung vor „lückenloser Videoüberwachung“
Auch die Stiftung Datenschutz äußerte Bedenken gegen den verstärkten Einsatz von Körperkameras im Bahnverkehr. Die Stiftung warnte vor einem weiteren Schritt zur „lückenlosen Videoüberwachung der Bevölkerung“. „Wenn die Bodycams im Stand-by-Modus laufen, erfolgt eine permanente Aufzeichnung“, sagte die wissenschaftliche Leiterin der Stiftung, Kirsten Bock, dem RND.
Besonders kritisch sieht Bock, dass auch „unbescholtene Personen – quasi als `Beifang` – aufgezeichnet werden“. Diese könnten so leicht und unschuldig in das Fadenkreuz von polizeilichen Ermittlungen gelangen und müssten sich im Ernstfall gegen Indizien verteidigen.
Forderung nach Verzicht auf Dauerbetrieb
Zum Schutz der Fahrgäste sollten die Kameras nach Einschätzung von Bock nicht dauerhaft und nicht mit eingeschaltetem Stand-by-Modus betrieben werden. „Beim Einschalten ist grundsätzlich darauf hinzuweisen“, forderte sie im Gespräch mit dem RND.
Die Deutsche Bahn hatte am Freitag angekündigt, nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter ihre Sicherheitsmaßnahmen auszuweiten – darunter auch den Einsatz sogenannter Bodycams.
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